Erstellt am 02.02.2007 um 14:48 Uhr von mille
§ 103 BetrVG RN 63 DKK: Ein BR-Mitglied, dass ohne Zustimmung des BR und ohne Ersetzung der Zustimmung des ArbG entlassen worden ist, kann seinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen.
Aus eigener Erfahrung kann ich mitteilen, dass ich nach fast 1jähriger Freistellung, unter Weiterzahlung der Bezüge, nach der Rückkehr zum Arbeitsplatz meinen Urlaubsanspruch wahrgenommen habe. Auch habe ich in dieser Zeit meine BR-Tätigkeit weitergeführt.
Erstellt am 02.02.2007 um 15:57 Uhr von Fayence
Eine fristlose Kündigung, auch die eines BRM, setzt ja nun bestimmte Bedingungen voraus; siehe §626 BGB! Ob die Kündigung vor einem Arbeitsgericht Bestand haben wird, wird sich dann zeigen. Vorher solltet Ihr als BR Hausaufgaben im Rahmen der Anhörung ordentlich erledigt haben.
Was Du mit "Zwangsurlaub auf unbestimmte Zeit" bezeichnest kommt doch aber einer widerruflichen Freistellung gleich; d.h. der AG verzichtet auf die Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung. Mit dem gesetzl. geregelten Anspruch eines ANs auf "Erholungsurlaub" hat das wenig bis nichts zu tun.
Erstellt am 02.02.2007 um 17:13 Uhr von Pilli
Warum soll das BR Mitglied fristlos entlassen werden?
Anwälte lächeln immer ;)
Erstellt am 02.02.2007 um 18:20 Uhr von Karl A.
Er hat,soweit ich Informiert bin eine schriftliche Erklärung einer Behörde eingeholt,zu einem Thema,das bereits in einer BR-Sitzung besprochen wurde.
Dieses hat große Wellen geschlagen, und eine fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei wohl nicht mehr möglich. Das Vertrauensverhältnis sei gestört.
Der Kollege hat aber mit seiner Aüßerung recht,auch mit dem Ergebnis der Behörde wurde ihm schriftlich mitgeteilt,dass erRecht hat.
Dieses paßt aber einigen Herren nicht,und darum versucht man Ihn nun loszuwerden.
Erstellt am 02.02.2007 um 20:09 Uhr von Pilli
Das gibt es doch nicht.
Wo sind denn unsere Experten hier??
Erstellt am 02.02.2007 um 20:13 Uhr von Bergmann
@ Pilli ,
die Experten sind hier im Hintergrund--die Antwort von Fayence reicht doch , oder ??
Erstellt am 02.02.2007 um 20:18 Uhr von Pilli
Nein reicht nicht.Dann kann man als BR Mitglied nach einem angeblichen Fehlverhalten kalt gestellt werden???
Also als BR den Ball flach halten.
Gruss Pilli
Erstellt am 02.02.2007 um 21:10 Uhr von Fayence
Pilli,
ob der Grund für eine fristlose Kündigung gegeben ist, kann hier bei den Angaben sowieso niemand beurteilen! Vielleicht lässt sich ja auch der AG noch anwaltlich beraten, wie es denn mit seinen Kündigungschancen aussieht!
Es wird dabei nicht darum gehen, ob Dein Kollege mit seiner Vermutung Recht hatte oder nicht; es wird darum gehen, ob er berechtigt war, Betriebsinterna an Dritte weiterzugeben, was er ja vermutlich getan hat! Das ist der springende Punkt. Ihr könnt nur abwarten, ob und welche Kündigung überhaupt beim BR eintrudelt!
Sollte jetzt keine Kündigung ausgesprochen werden (können), würde ich als AG alternativ über ein Amtsenthebungsverfahren gem. §23 BetrVG nachdenken wollen!
Erstellt am 02.02.2007 um 21:11 Uhr von Pilli
@Bergmann ist meine Aussage richtig oder nicht?
Erstellt am 02.02.2007 um 21:17 Uhr von Pilli
@Fayence Danke für die Antwort.
Gibt mir aber zu Denken.
Gruss Pilli
Erstellt am 02.02.2007 um 21:19 Uhr von Fayence
"Gibt mir aber zu Denken."
Pilli,
was denn?
Erstellt am 02.02.2007 um 21:29 Uhr von Pilli
@Fayence
Das offensichtlich nach dem Beitrag von Karl die Firma oder Br gegen eine Ordnung oder Gesetz verstoßen hat.
Und daraufhin nach Erkundigung (wenn ich nicht zwischen den Zeilen gelesen habe)der entsprechenden Behörde, der Missstand bzw. der Verstoß bejaht wurde ein Br Mitglied kaltgestellt wird.
Ist das nicht Aufgabe eines jedes BR-Mitglied §80 BetrVG darauf zu achten?
Erstellt am 02.02.2007 um 21:29 Uhr von Lotte
Pilli,
"Dann kann man als BR Mitglied nach einem angeblichen Fehlverhalten kalt gestellt werden"
Was heißt denn kaltgestellt? Für die Kündigung benötigt der AG die Zutimmung des BR, von der BR Arbeit kann AG ihn erst nach zweiter Instanz der KschKl suspendieren (nur wenn der AG obsiegt) und per einstweiliger Verfügung kann das BRM seine Weiterbeschäftigung erwirken.
Auch Fayence hat hier keine andere Meinung vertreten
Erstellt am 02.02.2007 um 21:35 Uhr von Pilli
Kaltstellen = bezahlt von der Arbeit fernhalten.
Oder aus den Augen aus dem Sinn
Erstellt am 02.02.2007 um 21:38 Uhr von Fayence
Pilli,
und wo siehst Du das Problem? BR-Arbeit kann doch trotzdem geleistet werden!
Erstellt am 02.02.2007 um 21:49 Uhr von Pilli
wo kann ich den § nach lesen?
Erstellt am 02.02.2007 um 22:16 Uhr von Urmel
Aus eigener Erfahrung:
Bin seit 3 Monaten selbst "kaltgestelltes" BRM (BRV), ZEV läuft, Gütetermin ist geplatzt und Hauptverhandlung ist in 4 Wochen, der ich sehr gelassen entgegensehe.
Da wir knapp unter 200 MA sind, haben wir kein freigestelltes BRM.
Tjaaaaa.... momentan habe ich viiiiiel Zeit für die BR-Arbeit, der ich auch fleißig nachgehe, d.h. dass ich trotz meiner Suspendierung vom Dienst regelmäßig im Betrieb anwesend bin, MA-Gespräche führe, BR-Büroarbeit mache und mich endlich ausgiebig um BR-Belange kümmern kann, die liegen geblieben sind... und den AG ärgert's mächtig, weil ich trotz allem jetzt weitaus präsenter bin, als ich es zu meinen Dienstzeiten je war und seine Rechnung "aus den Augen, aus dem Sinn" also nicht aufgegangen ist ;-)))
Habe Resturlaub aus dem Vorjahr auf dieses Jahr übertragen lassen, was der AG zähneknirschend bewilligte.
Das einzige, was man lt. Aussage meines RA beachten muss ist, dass - sollte man wirklich in Urlaub fahren (also für den AG nicht verfügbar sein) diesen ordnungsgemäß beim AG beantragen und genehmigen lassen muss...
Erstellt am 02.02.2007 um 23:42 Uhr von Karl A.
Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass dieses Problem darin besteht, laut GL,das er in "scheiße gerührt hat". Was würde noch mehr kommen.Macht er so weiter,oder läßt er es.
Die Unterstützung vom BR fehlt.
Die sind selber sauer.
Die schriftliche Benachrichtigung kam,dass er ab sofort von der Arbeit freigestellt ist,unter berücksichtigung seines Jahresurlaubes.
Dies ist der erste Fehler der GL. Urlaub dafür"Nicht sein Problem.
Die BR arbeit ist Ihm weiterhin zu gestatten.
Alles in allem:
Der Mitarbeiter deckt Dinge auf, die der GL und dem BR nicht passen.Darum sicherlich die Androhung der fristlosen Kündigung.
Mafiamethoden denke ich.
Erstellt am 03.02.2007 um 19:25 Uhr von Pilli
Die Übergeordneten Behörden bei Missständen informieren.
Presse einschalten und wenn der Gewerkschaftssekretär nicht hilft sein Vorgesetzten in den Arsch treten.
Belegschaft informieren
Tiefer in der Scheisse rühren.
So würde ich das machen.
Erstellt am 03.02.2007 um 19:50 Uhr von Kölner
@Pilli
Das hört sich alles sehr nach Stammtisch an, leider...
Erstellt am 03.02.2007 um 21:28 Uhr von Pilli
Nein das ist die Wirklichkeit
Bin ein VW BR und von unseren Dienstleister wurde von einem BRV im gleichen unternehmen etwas ähnlichem berichtet.
Ich kann nur sagen ich werde im unserem Werk kein BR mehr auf Schuhlung senden wenn das Betr.VG so schwammig ist.
Werde es in WOB auch ansprechen.
Erstellt am 03.02.2007 um 21:31 Uhr von Kölner
@Pilli
Dem Himmel sei Dank entscheidest Du das nicht allein...
...war Hartz nicht der Vorgesetzte?
Erstellt am 03.02.2007 um 21:43 Uhr von Pilli
Die Liste ist im Fahrwasser.
Und das entscheiden wir allein.
Gott sei Dank nicht Verdi.
Teufel auch ...................Karl hat Recht.......Mafiamethoden
Karl bite ein mail mit Deiner Addy.
Erstellt am 03.02.2007 um 21:55 Uhr von Pilli
@zitat:@Pilli
Dem Himmel sei Dank entscheidest Du das nicht allein...
...war Hartz nicht der Vorgesetzte?
Antwort 22 Erstellt am 03.02.2007 - 21:31 Uhr von Kölner
Würdest Du ein BR Mitglied ans Messer liefern?!
Wenn es die GL oder der BR sogar das Betr.VG es hergeben.
Super.
Gott sei Dank habe ich Kollegen im Gremium.
Harz ist Geschichte und ein Problem des GBR.
Meine Kollegen lassen keinem im Stich.
Theorie und Praxis ;)
Erstellt am 03.02.2007 um 22:08 Uhr von Karl A.
Was soll man machen?
Auch wenn man Recht hat. Ob der BR hinter einem steht oder nicht.
Vorm Gericht sollte einem in dieser Sachlage eigentlich nichts passieren.
Aber wie geht danach die Arbeit weiter?
Phsychischer Druck?
Mobbing?
Ist doch alles scheiße,wenn man "nur vernünftige Arbeit"(auch im Gremium)machen möchte.
Man glaubt an das Gesetz,und dann?
Fristlose Kündigung.
Soll mir einer sagen,dass er damit locker umgeht.
Erstellt am 04.02.2007 um 01:41 Uhr von Urmel
@Karl A.
natürlich braucht man eine dicke Haut... aber die sollte man als BRM haben!!
Wie das Arbeitsgericht entscheidet, kann man im Vorfeld nie wissen, aber vielleicht ein kleines bisschen Vertrauen in die Justiz haben?
Hatte heute noch eine traurige Diskussion mit einem Nachrücker, der zu einer wichtigen Entscheidung zu einer AO-BR-Sitzung geladen wurde und eigene Nachteile befürchtete... dem ich erst mal klarmachen musste, dass man sich darüber im klaren sein muss, dass man - wenn man sich zur Wahl stellt - eine gewisse Verantwortung übernimmt... SOWAS finde ich (sorry) zum KOTZEN!!
Ein BR, der eisern zusammenhält bzw. hinter einem steht (wie in unserem Fall... und damit meine ich den "Stamm") ist ein Geschenk Gottes...
Erstellt am 04.02.2007 um 01:51 Uhr von Urmel
Sorry, wenn ich etwas "off-topic" geraten bin, aber ich bin geladen bis zum geht-nicht-mehr...
Haben gestern den Antrag auf Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung eines unserer BRM erhalten...
Zum x-ten mal versucht unser AG, den BR auf diese Weise zu sprengen (und ist jedes mal vor dem Arbeitsgericht baden gegangen). Wenn ich dann einen Nachrücker zur dementsprechenden AO-BR-Sitzung lade und o.g. höre, könnte ich platzen!!!
Gerade das betroffene BRM hat jederzeit seinen Kopf hingehalten (auch für den Nachrücker), und dann muss man sich sowas anhören...
Erstellt am 04.02.2007 um 10:32 Uhr von pilli
@Urmel .Hoffe der Nachrücker ist in der Opposition 
Dann kann man ihn ja aufgaben zuweisen die ihn mal die Verantwortungen bewusst werden lassen;)
Karl was Du da schilderst wirst Du bei einer Fristlosen wie auch immer benannten Kündigung, da nie wieder Arbeiten.
Vertrauensverhältnis zerrüttet = Abfindung das war es dann auch.
Außer es ist ein kleiner Betrieb die keine Portokasse für solche Fälle hat.