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Teilnahme an BR Sitzungen - Möglichkeiten haben wir, ein Mitglied aus den BR zurücktreten zu lassen und das E-Mitglied voll zu integrieren?

W
wohil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Unserer Betriebsrat hatt ein neu gewähltes Mitglied, das seit ihrer Wahl (ca.1 Jahr) aus betreiblichen Gründen (Auslandaufenthalte, Urlaub usw.) noch keine Möglichkeit hatte an den Betreibsratsitzungen teilzunehmen. Wir haben bereits ein Ersatzmitglied zu den Sitzungen eingeladen. Meine Frage: Was für Möglichkeiten haben wir, dieses Mitglied aus den BR zurückzutreten lassen und das E-Mitglied voll integrieren? Hatt das irgenwelche Folgen für das Gremium? Vielen Dank für die Antwort. Wolfgang

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Community-Antworten (5)

S
Saluk

02.02.2007 um 10:43 Uhr

Ihr könnt eigentlich nur das Mitglied bitten, zurückzutreten.

Grüße, Saluk

M
Mona-Lisa

02.02.2007 um 10:50 Uhr

@wohil, zuallererst würde ich mal nachforschen, ob dieses BR-Mitglied erst seit der BR-Wahl mit betriebsbedingten Auslandsaufenthalten zu tun hat.....

Ansonsten wäre auch Urlaub kein Grund, an einer Sitzung NICHT teilzunehmen.

Zu deiner Frage... Der BR kann kein Mitglied zurücktreten lassen. ihr habt nur die Möglichkeit, mit dem BR-Mitglied zu reden, ob es von sich aus bereit wäre zurückzutreten.

W
Werner

02.02.2007 um 10:58 Uhr

@ Mona-Lisa, "Ansonsten wäre auch Urlaub kein Grund, an einer Sitzung NICHT teilzunehmen". Wie meinst Du denn Das? Ich dachte (weiß) das es ein echter Verhinderungsgrund ist !?

L
Lotte

02.02.2007 um 10:58 Uhr

Mona-Lisa, guten Morgen;-)

wohil, würde mit dem BRM ein Gespräch führen, ob es eine Zukunftprognose geben kann, damit das EBRM sich darauf einstellen kann, falls das BRM nicht bereit ist zurückzutreten.

Wer hat denn Schwierigkeiten mit der momentanen Situation, das EBRM, Ihr ordentlichen BR's oder alle?

M
Mona-Lisa

02.02.2007 um 11:15 Uhr

@Werner, grundsätzlich ist Urlaub ein Verhinderungsgrund, klar. Aber das BR-Mitglied kann, wenn es will, auch während seines Urlaub's an Sitzungen teilnehmen. Sollte aber vorher dem BRV mitteilt werden, damit dieser dann kein Ersatzmitglied einlädt.

@Lotte, gleichfalls guten Morgen! :-))

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