Erstellt am 22.11.2018 um 22:40 Uhr von Pickel
Darauf, dass er als Gremium bei den Themen AG / Gewerkschaft zur Neutralität verpflichtet ist.
Erstellt am 23.11.2018 um 07:06 Uhr von Erbsenzähler
Guckt mal in euren Arbeitsverträgen, ob da ein Bezug zu den bisher gültigen Tarifvertrag steht. Je nachdem was in den Arbeitsverträgen steht kann hier eine Nachbindung an die Tarifverträge entstehen.
Guck mal hier: https://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/2tarifvertrgeundarbeitsbedingungen/21tarifvertrgeundarbeitsbedingungen/2116waspassiertwennderarbeitgeberausdemarbeitgeberverbandaustritt.html
Erstellt am 23.11.2018 um 21:56 Uhr von UliPK
@Erbsenzähler
Die Nachwirkung ist doch so oder so gegeben nach §3 Abs.3 TVG bis der Tarifvertrag gekündigt oder durch einen neuen ersetzt wird. Was soll dann das nachschauen in den Arbeitsverträgen als BR(Individualrecht)? Die Nachwirkung zählt aber genau genommen nur zwischen organisierte Mitarbeiter und dem AG. Nur weiss der AG meist nicht wer in der GW ist.
Wie Pickel schon richtig geschrieben hat, hat der Betriebsrat als Gremium im Tarifrecht nichts zu suchen. § 77 Abs. 3 BetrVG
Wenn der ein oder andere aber in der GW ist kann er sich ja mal mit seiner GW in verbindung setzen und da nachfragen wie es weitergehen soll.
Das der AG keinen Haustarif möchte und sich dagegen wehrt ist schon klar, AG halt.
Das kann man aber auch nur erzwingen wenn sehr viele von euch in der GW sind und ihr auch eine GW findet die es mitmacht. Aber wie schon geschrieben, der BR ist dabei raus, naja nicht zur gänze, siehe Text unten.
"Viele Arbeitgeber übersehen, dass nach einem Tarifaustritt die Mitbestimmung des Betriebsrates ganz anders eröffnet ist als vorher. Solange das Unternehmen Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist, sind viele Regelungsgegenstände der Mitbestimmung, also dem Betriebsrat, entzogen. In dem Augenblick, in dem der Arbeitgeber nicht mehr Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist, muss der Betriebsrat zum Beispiel bei den Entgeltgrundsätzen beteiligt werden. Das gerät bei manchen Arbeitgebern aus dem Blick.
Wie sehen die Rechte des Betriebsrates konkret aus?
Er kann zum Beispiel in einer Vergütungsordnung die Stufen der Entgelte mitbestimmen. Bei der Entgelthöhe ist der Arbeitgeber noch weitgehend frei. Doch wenn einmal ein aufeinander aufbauendes System da ist, kann der Arbeitgeber letztlich nur noch den Ausgangsbetrag bestimmen. Alles andere ergibt sich dann aus den mitbestimmten Regelungen."
Quelle:https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/Nach-einem-Tarifaustritt-hat-der-Betriebsrat-mehr-Rechte;art416,8773584
Und zu guter letzt lese dir da in den fogenden Link mal durch, da wird sehr genau beschrieben was auf den BR zukommt.
https://www.meisterernst.de/aktuelle-rechtsinfos/arbeitsrecht/manstetten-ende-des-tarfisvertrags/
Edit: Ihr könntet aber noch Prüfen ob ihr einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag habt, dann kommt es noch darauf an was in diesen steht.
Hier mal eine Liste der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge:
https://www.personalorder.de/magazin/main/docs/arbeitsrecht-verzeichnis-allgemeinverbindlicher-tarifvertraege.pdf;jsessionid20805842C849831A1B94326F51D91316.pdf
ist die vom 1. Juli 2017, die neue ist noch nicht raus