Regress gegen AN weil diese vergessen haben Material mit zu nehmen und dieses hinterher geschickt werden mußte - geht das?
Ag will Beschäftigte mit Überstundenabzug bestrafen weil diese vergessen haben Material mit zu nehmen und dieses per Kurier hinterher geschickt werden mußte.Geht das?
Community-Antworten (6)
31.01.2007 um 13:12 Uhr
@Sigma, der AG kann mit einer Abmahnung reagieren, aber mit Sicherheit nicht mit einer Sanktion wie Überstundenabzug!
31.01.2007 um 13:30 Uhr
@Mona-Lisa Soeben habe ich von einem Betrieb eine BV gesehen, in der z.B. ein angezeigter aber mehr als 3 Tage vergessener Glühbirnenwechsel in einem Wohnhaus zu einem Lohnabzug von brutto einem Euro/pro vergessenen weiteren Tag führen soll... ...wohlgemerkt Betriebsbuße im Rahmen einer BV!
31.01.2007 um 13:36 Uhr
@Kölner, dem Betriebsrat, der diese BV unterschrieben hat, gehört dieses "Werk" um die Ohren gehauen...
31.01.2007 um 13:39 Uhr
@Mona-Lisa "verfüttert" wäre treffender
31.01.2007 um 15:49 Uhr
@ Mona- Lisa: Wer viel arbeitet, macht viele Fehler. Wer wenig arbeitet, macht wenig Fehler. Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler. Wer keine Fehler macht, wird befördert! Wann wurdest Du zuletzt befördert? Siehste!
31.01.2007 um 15:55 Uhr
Hallo Sigma, da würde ich als Arbeitnehmer aber ganz schön auf die Barrikaden steigen. Es gibt da bestimmt auch Beispielentscheidungen von irgendwelchen Gerichten. Hier bei uns war mal ein Bericht in der Lokalpresse: Ein MA der Justizvollzugsanstalt hatte den Generalschlüssel verloren. In der Folge musste die komplette Schließanlage ausgetauscht werden und die Leitung wollte ihm das in Rechnung stellen. Denkste! Das Gericht hat entschieden, dass auch bei sorgfältigem Umgang so etwas passieren kann und der Kollege mußte nix bezahlen. Wenn ich das also mal ins Verhältnis mit Eurer Panne setze - dann würde ich denken, hat der AG schlechte Karten. Andererseits - vor Gericht und auf hoher See sind wir bekanntlich alle in Gottes Hand ;-)
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