Erstellt am 31.01.2007 um 07:18 Uhr von H.M
Hallo,
Solange diese keine Leitenden Angestellten nach § 5 (3) BetrVG sind sind sie wahlberechtigt und auch wählbar.
Zur Betriebsversammlung wird der GF immer geladen .
H.M
Erstellt am 31.01.2007 um 12:06 Uhr von MiPa
Hiermit kannst Du leicht herrausfinden ob leitend oder nicht: http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf
Erstellt am 31.01.2007 um 12:09 Uhr von Mona-Lisa
@H.M.,
unsere Geschäftsführung ist bei den Betriebsversammlungen immer SEHR geladen... ;-)) ,
Erstellt am 31.01.2007 um 12:24 Uhr von H.M
@ mona-lisa
Unsere auch ;-) !!!