Vorgesetzte - wahlberechtigt ?
Zählen Vorgesetzte / Führungskräfte bei der Wahl als wahlberechtige Partner, d.h. der Geschäftsführer, sein Stellvertreter und dessen Stellvertreter dazu ? Müssen diese auch zur Betriebsversammlung eingeladen werden ?
Community-Antworten (4)
31.01.2007 um 08:18 Uhr
Hallo, Solange diese keine Leitenden Angestellten nach § 5 (3) BetrVG sind sind sie wahlberechtigt und auch wählbar.
Zur Betriebsversammlung wird der GF immer geladen .
H.M
31.01.2007 um 13:06 Uhr
Hiermit kannst Du leicht herrausfinden ob leitend oder nicht: http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf
31.01.2007 um 13:09 Uhr
@H.M., unsere Geschäftsführung ist bei den Betriebsversammlungen immer SEHR geladen... ;-)) ,
31.01.2007 um 13:24 Uhr
@ mona-lisa
Unsere auch ;-) !!!
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