Betriebsratssitzung - kann ich ein anderes Ersatzmitglied anstelle des ersten einladen?
Hallo, ich habe als stelllvetr. Vorsitzende für Mittwoch mittag eine Sitzung einberufen und Einladungen verteilt. Da unser Vorsitzender krank ist, habe ich ein Errsatzmitglied eingeladen. Dessen Abteilungsleiter hat unsere Personalabteilung angesprochen, dass dieser Mann aufgrund Personalnot in der Abteilung nicht abkömmlich wäre. Unsere Personalabteilung hat mich wiederum angesprochen, auf Absatz 30 verwiesen und gefragt, ob die Sitzung denn erforderlich ist. Ich bin der Meinung, dass die Sitzung nicht unbedingt am Mittwoch sondern evtl. auch 2 oder 3 Tage später stattfinden könnte (ich glaube allerdings, dass die anderen BR-Mitglieder anderer Meinung sind...) Wie gehe ich jetzt vor? Kann ich ein anderes Ersatzmitglied anstelle des ersten einladen? Oder sollte ich die Sitzung verschieben? Gibt es eine Frist, wieviel zeitlich vorher eingeladen werden muss? DANKE für Eure Antworten und Grüße von Birgit.
Community-Antworten (3)
31.01.2007 um 01:15 Uhr
- Du kannst kein anderes Ersatzmitglied einladen, nur wenn das mit den nächsthöheren Stimmen im Urlaub, krank oder auf Schulung ist.
- Verschieben mußt du selber ermessen, du mußt es nicht!
- ich glaube eine genaue Frist gibt es nicht, die BR-Mitglieder müssen sich angemessen auf die Themen der Sitzung vorbereiten, bzw informieren können.
Antworten ohne Gewähr, bin ja kein Anwalt, ist mein Wissen aus Schulungen ohne Nachzuschlagen
31.01.2007 um 09:28 Uhr
@georg1 Wenn Du zum betriebsrätlichen Chaos beitragen willst, dann verschiebst Du die BR-Sitzung. Wenn der BR vielleicht mal Flagge zeigen sollte, erscheint mir eine Auseinandersetzung mit der GF unausweichlich.
Und dann muss bei Gelegenheit noch der "Absatz 30" in § 30 BetrVG gewandelt werden.
31.01.2007 um 10:22 Uhr
@georg1 bzw. birgit, ist die personalnot dauerhaft oder ist sie wirklich kurzfristig durch krankheiten, urlaube oder andere betriebliche maßnahmen (schulungen) zu stande gekommen? ist in der abgebenden abteilung im anschluss niemand mehr vorhanden und würde dem AG dadurch ein finanzieller schaden von nicht unerheblicher höhe entstehen? wenn ja, dann solltest du das nächst folgende ersatzmitglied einladen und die sitzung durchführen.
gruss at
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