Erstellt am 23.03.2007 um 10:21 Uhr von Petrus
Eine Probezeit nach Azubi-Übernahme ist rechtlich umstritten. Mehr dazu findest Du über die Stichwortsuche.
Im speziellen Fall "JAV-Übernahme" ist sie vmtl. aber sowieso irrelevant, da doch sein JAV-Mandat nicht endet (nach §61 (2) BetrVG bleibt er wählbar) - sprich eure JAVi den besonderen Kündigungsschutz nach § 103 BetrVG genießt.
Erstellt am 23.03.2007 um 10:43 Uhr von Bergmann
@ Petrus ,
umstritten ja--aber die Rechtsprechung geht in die Richtung einer unbefristet Übernahme !!
Was passiert , wenn er die Probezeit nicht besteht ????
Siehe DGB Jugend www.dgb-jugend.de/UNIQ117464346417187/doc2794A.html