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JAV - Probezeit nach Übernahme im Arbeitsvertrag rechtens?

KG
Klaus Gerd
Nov 2016 bearbeitet

Unser JAVi ist mit der Ausbildung fertig. Er bekommt einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Hat er nach § 78a BetrVG auch beantragt. Dem BR liegt die Einstellung vor. In diesem Arbeitsvertrag sind 6 Monate Probezeit eingesetzt. Ist die Probezeit rechtens?

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

23.03.2007 um 11:21 Uhr

Eine Probezeit nach Azubi-Übernahme ist rechtlich umstritten. Mehr dazu findest Du über die Stichwortsuche. Im speziellen Fall "JAV-Übernahme" ist sie vmtl. aber sowieso irrelevant, da doch sein JAV-Mandat nicht endet (nach §61 (2) BetrVG bleibt er wählbar) - sprich eure JAVi den besonderen Kündigungsschutz nach § 103 BetrVG genießt.

B
Bergmann

23.03.2007 um 11:43 Uhr

@ Petrus ,

umstritten ja--aber die Rechtsprechung geht in die Richtung einer unbefristet Übernahme !! Was passiert , wenn er die Probezeit nicht besteht ????

Siehe DGB Jugend www.dgb-jugend.de/UNIQ117464346417187/doc2794A.html

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