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Zahlung von Nachtzuschlägen bei Seminarteilnahme?

S
schubi1
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unsere neu gewählte Schwerbehindertenvertretung besuchte letzte Woche ein diesbezügliches 4tägiges Seminar. Der SB-Vertreter hatte in dieser Woche gem. Schichtplan Nachtschicht. Die Zahlung der Nachtzuschläge (analog §37 BetrVG) abzüglich Steuer soll nun nicht gezahlt werden. Kommt hier die Regelung nach BetrVG zur Anwendung und muss sich hier der BR oder die SBV um die Zahlung kümmern. Ich hätte hier gerne eine praxisnahe Antwort.

Vielen Dank im voraus. Liebe Grüße, Steffen

3.30901

Community-Antworten (1)

K
kawa

30.01.2007 um 19:01 Uhr

zuerst muss der betroffene Kollege EINSPRUCH gegen seine Lohn-/Gehaltsabrechnung einlegen. Und dann unter Berufung auf §37 oder entspr. im SGB seine Forderung begründen. Nicht der BR oder die SBV hat Anspruch auf die Bezahlung, sondern der Kollege! LG aus Norddeutschland!

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