unsere neu gewählte Schwerbehindertenvertretung besuchte letzte Woche ein diesbezügliches 4tägiges Seminar. Der SB-Vertreter hatte in dieser Woche gem. Schichtplan Nachtschicht. Die Zahlung der Nachtzuschläge (analog §37 BetrVG) abzüglich Steuer soll nun nicht gezahlt werden. Kommt hier die Regelung nach BetrVG zur Anwendung und muss sich hier der BR oder die SBV um die Zahlung kümmern. Ich hätte hier gerne eine praxisnahe Antwort.
Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße,
Steffen