Erstellt am 30.01.2007 um 09:53 Uhr von Conny
Hallo Gallery,habe noch nicht gehört,das man den BR als Karriereleiter nutzen kann.Wenn keine Einladungen mit Tagesordnungspunkten existieren,was macht Ihr wenn Ihr zu Gericht gehen müßt um etwas durchzusetzen?
Wie Du das schilderst gibt es nur eins den BR auflösen.
Conny
Erstellt am 30.01.2007 um 10:04 Uhr von Jube
Ich sehe das ebenso. Ich wollte mich als BRM nicht mitschuldig machen, wenn es denn mal dicke kommt und die Verstösse auffliegen.
Erstellt am 30.01.2007 um 10:16 Uhr von Rosenheimer
Zitat : Es gibt keine Einladungen mit den Tagesordnungspunkten
Damit verstösst er gegen das BetrVG und ALLE gefassten Beschlüsse sind unwirksam.
Er MUSS die Einladung rechtzeitig ( min 3 Tage ) und mit ALLEN notwendigen Informationen zustellen.
Zitat : vieles macht er kleinen Gesprächen
Wirksame Beschlüsse sind nur mit ALLEN erforderlichen Betriebsratsmitglieder gültig.
Daher sollte man diese Verstösse schriftlich an den BR anmahnen und Konsequenzen ankündigen, sofern das Betriebsratsgremium nicht Gesetzes konform arbeitet. Ich würde dem BR Gremium klar zeigen, daß es so nicht weitergeht und falls man bei diesem Weg bleibt, rechtliche Konsequenzen androhen. Vielleicht hilft das schon.
Ansonsten bleibt nur der Weg, Munition sprich Unterlagen, die diese Verstösse belegen ( Protokolle, Einladungen ) zu sammeln und Klage erheben.
Und ich würde auf jeden Fall die Belegschaft darüber informieren, da ansonsten der Verein bei der nächsten Wahl wieder gewählt wird und sich nichts ändert.
Erstellt am 30.01.2007 um 11:47 Uhr von Heini
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Solange die Mehrheit die Mitgliedschaft im BR als Karriereleiter sehen und nichts unternehmen, musst Du mit dem Missstand leben. Es gibt die Möglichkeit den Vorsitzenden abzuwählen, aber dafür benötigt man die Mehrheit.
Wird nicht ordentlich zu Sitzungen eingeladen sind die Beschlüsse angreifbar.
Um, wie hier vorgeschlagen, den Betriebsrat aufzulösen, bedarf es wesentlich mehr als ein unzufriedenes Betriebsratsmitglied.