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Nur eine Person im Betrieb

U
Udo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Betrieb hat ca. 70 Mitarbeiter. Jetzt soll in diesem Jahr der Verkauf auch an Feiertagen besetzt werden. Darf an solchen Tagen der Betrieb mit nur einer Person besetz werden? Wir sind in der Textilbranche eine Handelsgesellschaft und haben keine Läden.

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Community-Antworten (4)

A
Akira

26.01.2007 um 14:01 Uhr

Hallo Udo Welche Branche denn? Etwas mehr Imput ;-))

B
betriebsratten

26.01.2007 um 14:21 Uhr

Das nur eine Person anwesend ist, ist in fast allen Schleckerfilialen der Fall. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen-Stichwort Alleinarbeit

U
Udo

26.01.2007 um 14:35 Uhr

Die Genehmigung vom Ordnungsamt liegt vor.

A
Akira

27.01.2007 um 00:00 Uhr

Hallo Udo "Wir sind in der Textilbranche eine Handelsgesellschaft und haben keine Läden" Wer verkauft denn dann bei Euch? Was soll denn diese eine Person machen?

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