Nur eine Person im Betrieb
Hallo, unser Betrieb hat ca. 70 Mitarbeiter. Jetzt soll in diesem Jahr der Verkauf auch an Feiertagen besetzt werden. Darf an solchen Tagen der Betrieb mit nur einer Person besetz werden? Wir sind in der Textilbranche eine Handelsgesellschaft und haben keine Läden.
Community-Antworten (4)
26.01.2007 um 14:01 Uhr
Hallo Udo Welche Branche denn? Etwas mehr Imput ;-))
26.01.2007 um 14:21 Uhr
Das nur eine Person anwesend ist, ist in fast allen Schleckerfilialen der Fall. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen-Stichwort Alleinarbeit
26.01.2007 um 14:35 Uhr
Die Genehmigung vom Ordnungsamt liegt vor.
27.01.2007 um 00:00 Uhr
Hallo Udo "Wir sind in der Textilbranche eine Handelsgesellschaft und haben keine Läden" Wer verkauft denn dann bei Euch? Was soll denn diese eine Person machen?
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