Aktion gegen Rente mit 67 während der Arbeitszeit ?
Guten Morgen an alle,
ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt sie mir beantworten, wir der Betriebsrat werden am 30.01.2007 eine Aktion gegen die Rente mit 67 bei uns in der Firma durchführen. Die Aktion findet bei uns in der Kantine statt, die Kolleginnen und Kollegen werden für ca. 30 min aufgerufen dran teilzunehmen während der Arbeitszeit. Der AG meinte das diese Zeit nicht bezahlt wird ist das richtig oder muss er die Bezahlen?
Gruß
Sale
Community-Antworten (10)
26.01.2007 um 10:01 Uhr
Warum sollte er das bezahlen müssen? Der BR hat die Gelegenheit, solche Themen innerhalb einer regulären Betriebsversammlung zu behandeln. Diese Aktion ist keine "erforderliche" Betriebsratsarbeit, insbesondere schon deshalb nicht, weil es keinen konkreten betrieblichen Bezug gibt. Was soll die Aktion eigentlich als Ergebnis bringen?
26.01.2007 um 10:10 Uhr
Der AG braucht es nicht bezahlen, es ist eine rein arbeitspolitische Sache. @ K. Etzer: Die Sache ist eine wichtige Aktion des DGB !!!
26.01.2007 um 11:52 Uhr
HI
ich denke man muss unterscheiden ob eine GW eine Aktion durchführt oder ob man im Betrieb da so ein Ding durchzieht. Ich bin davon überzeugt dass die Rente mit 67 Nonsens ist und finde es gut dass der DGB dagegen antritt, ob es allendings was bringt bei der momentanen Großen Koalition glaube ich nicht. Obwohl, der Glaube gehört ja in die Kirche :-))
Meines Wissens ist es doch auch net sonderlich gesetzlich vorgesehen, als BR Gewerkschaftsarbeit während der Az zu machen, da gabs doch mal so ein Betvg???
Salepf, der Vorschlag mit der BV ist ganz gut, ich würde aber net gegen die Rente mit 67 wettern, sondern lieber mit meinem AG ein vernünftiges Altersteilzeitmodell entwickeln, dieses ist nämlich BR-Arbeit!
Ansonsten, jeder mitmachen bei DGB Aktionen um die Fabrikhalle der Greise zu verhindern ;-)
26.01.2007 um 12:02 Uhr
Wenn ich der AG wäre-ich würde so´ne Veranstaltung auf meinen Grund und Boden verbieten und erst recht nicht bezahlen !!
26.01.2007 um 12:53 Uhr
Zitat: @Bergmann: „auf meinen Grund und Boden verbieten“ und so was will AN Vertreter oder Betriebsrat sein ?
Das Streikrecht /Arbeitsniederlegung ist ein legitimes Grundrecht und wird in Deutschland aus Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes hergeleitet, somit ist ein Streik / Arbeitsniederlegung / Versammlung gerechtfertigt und nicht strafbar. Träger dieser Arbeitskampfmaßnahme dürfen allerdings nur die Gewerkschaften sein. In Italien oder Frankreich ist der Streik ein anerkannter Ausdruck der politischen Willensäußerung etwa gegen die Regierung. Diese Kultur fehlt (leider) in Deutschland.
26.01.2007 um 12:59 Uhr
@ Konrad ,
wenn du dich nicht in die Denkweise der anderen Seite reinversetzen kannst , wirst du´s schwer haben im Leben !!
Wolle wir mal streiken-weil die Bananen teuerer geworden sind ?
Der Streik wird nicht vom AG bezahlt !!
26.01.2007 um 13:15 Uhr
Wenn eine Gewerkschaft so was in einem Betrieb macht und GW Mitglieder daran teilnehmen ist es auch was anderes, aber es kann nicht sein dass das ein BR tut.
§ 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit (2) Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind unzulässig; Arbeitskämpfe tariffähiger Parteien werden hierdurch nicht berührt. Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden. Sie haben jede parteipolitische Betätigung im Betrieb zu unterlassen; die Behandlung von Angelegenheiten tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, wird hierdurch nicht berührt.
26.01.2007 um 14:23 Uhr
Was Ihr vorhabt nennt sich "kämpferische Mittagspause" und wird nicht bezahlt
26.01.2007 um 16:02 Uhr
Ramses II
und das zu Recht, deswegen auch das ;-) hab das nur ein bisschen Überspitzt.
Aber wenn die rente mit 67 durchgeht ist das ja nur der beginn einer Spirale. es gibt ja auch schon aus der JU Forderungen nach Rente mit 70 ...
Im Endeffekt geht es ja nicht darum, dass die Leute länger arbeiten - das wäre eine arbeitsmarktpolitische Dummheit.
In Wahrheit gehen die Leute dann in Relation zum Rentenalter noch früher in den (wohlverdienten) Ruhestand und haben höhere Abschläge. Jedes Anheben des Renteneintrittalters ist NUR eine Rentenkürzung! Und mit Sicherung der Soizalen Sicherungssysteme hat es rein gar nichts zu tun!
Schönes Wochenende
27.01.2007 um 00:29 Uhr
@ Ramses II ,
auf deine Frage ein klares ja !!:-))
Du kennst ja den Spruch "Herumdoktoren an den Symtomen....."
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