Hallo!
Bei uns sollen einige Stellen wegen zu wenig Arbeit für 1-3 Mon. abgebaut werden. Den gekündigten Mitarbeitern würde jedem eine schriftl. Wiedereinstellungszusage mit max. Dauer erteilt. Diese beinhaltet auch, das die Betriebszugehörigkeit bestehen bleibt und die gleichen Vertragskonditionen wie vor der Kündigung bestehen.
Haben die Mitarbeiter dadurch ein Recht auf Wiedereinstellung? Laut unserem Arbeitgeber muß er die gekündigten Mitarbeiter auf jeden Fall wieder einstellen!?! Was passiert, wenn nicht?? Kündigungsschutzklage kann dann ja nicht mehr erhoben werden, da ja die 3wöchige Frist bis dahin schon abgelaufen ist. Was sollen wir als BR unseren MA raten??
Bitte um Hiiilfe!!