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Schwerbehindertenvertretung SBV

S
schaaf
Mrz 2020 bearbeitet

Welche Konsequenzen hat es, wenn die Schwerbehinderten keine Notwendigkeit sehen, eine SBV zu wählen, da sie sich durch den Betriebsrat gut vertreten fühlen.

57209

Community-Antworten (9)

K
kratzbürste

20.11.2018 um 18:31 Uhr

Dann gibt es keine SBV und der BR hat etwas mehr zu tun.

SF
SBV Frank

20.11.2018 um 19:40 Uhr

Dann sollten sich die Schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen einmal das SGB neun, Teil drei besondere Regelung zur Teilhabe Schwerbehinderter Menschen, Schwerbehindertenrecht durchlesen!!!

I
ickederdicke

21.11.2018 um 08:23 Uhr

§ 177 SGB IX Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt.

Wenn keine SBV vorhanden ist, dann muss der BR und/oder das Integrationsamt die SBV Wahl initiieren.

Drauf verzichten ist gesetzeswidrig.In eurem Fall können sich ja BR Mitglieder zur Wahl stellen und haben dann 2 Mandate.

E
enigmathika

21.11.2018 um 10:40 Uhr

@ickederdicke das klingt ja gut und vielversprechend. Aber wenn die betroffenen Mitarbeiter (in unserem Betrieb 11 Leute) dann einfach nicht wählen? Man kann doch niemanden zwingen, sich vertreten zu lassen.

R
rtjum

22.11.2018 um 09:55 Uhr

also es braucht ja nur einen der 11 der sich wählen lassen will und sich dann selber die Stimme gibt und schon habt ihr ein SBV. wenn es allerdings niemand der 11 machen will dann gibt es ja auch immer noch die Möglichkeit dass ein Nichtschwerbehinderter sich für das Amt bewirbt und auch der braucht dann nur 1 Stimme

M
Moreno

22.11.2018 um 10:00 Uhr

Darauf verzichten ist gesetzwidrig.....nö wenn sich keiner zur Wahl aufstellen lässt gibt es keine SBV. Aber wie rtjum schon schreibt die SBV muss nicht schwerbehindert sein.

C
celestro

22.11.2018 um 10:25 Uhr

"Darauf verzichten ist gesetzwidrig.....nö wenn sich keiner zur Wahl aufstellen lässt gibt es keine SBV"

Die Aussage aber war .... darauf zu verzichten, eine Wahl abzuhalten ist gesetzeswidrig. Und dem würde ich zustimmen. Wenn bei dem Versuch nichts herum kommt, kann man dem BR natürlich keinen Vorwurf machen.

I
Irrelevant

13.03.2020 um 11:39 Uhr

Wir haben das Problem auch: Die Schwerbehinderten im Betrieb wollen sich nicht zur Wahl stellen. Wäre dann der nächste Schritt für den BR, einen Aufruf zu starten, Freiwillige für die Wahl zu finden, die keine Behinderung haben?

P
Pjöööng

13.03.2020 um 12:17 Uhr

Ich würde nicht nach Bewerbern suchen die nicht behindert sind, sondern nach Bewerbern und darauf hinweisen dass sich nicht nur Schwerbehinderte bewerben können. Nicht dass sich ein Schwerbehinderter diskriminiert fühlt.

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