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Wer weiß was - darf an sicherheitsrelevanten Teilen genau dokumentiert werden welcher Mitarbeiter es wann gemacht hat?

N0
Nico 02Kinder
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wer hat ähnlichen Fall ?

Darf an sicherheitsrelewanten Teilen genau dokumentiert werden ( z.b. durch Stempel welcher Mitarbeiter und wann er es gemacht hat dokumentiert werden ?? Wenn ja ,was kann ihm im schlimmsten Fall passieren ( Gerichtsurteil? ). Würde mich freuen, wenn es Beispiele geben würde.

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Community-Antworten (21)

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Lotte

23.01.2007 um 19:39 Uhr

Nico, kannst Du ein bißchen besser erklären was Du meinst?

N0
Nico 02Kinder

23.01.2007 um 19:46 Uhr

Montage von Tankstutzen an der Motorsäge.

Wird von Mitarbeitern die es Montieren mit einer Nummer versehen die auf sie Zugeteilt ist.

Bei falsche Montage kann es zu ein leck führen also zu einem Brand.

L
Lotte

23.01.2007 um 19:49 Uhr

Wozu soll die Dokumentation denn dienen? Will der AG die MA, denen Fehler unterlaufen abmahnen?

N0
Nico 02Kinder

23.01.2007 um 19:56 Uhr

Es werden die Mitarbeiter auch der Schichtführer oft für das falsche Verhalten angemahnt auch auf Abmahnung gedroht .

Wir sind uns von der Rechtlichen Seite nicht sicher wie wir uns verhalten bei einer Abmahnung durch den AG.

L
Lotte

23.01.2007 um 19:58 Uhr

Nico, überlege, ob ein Stempel eine technische Einrichtung im Sinne des BetrVG §87 (1) 6. sein kann, die dazu dient die Leistung des MA zu überwachen. Dann hätte der BR ein MBR.

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Fayence

23.01.2007 um 20:03 Uhr

Nico,

netter Name, entweder Steuerklasse 02 und Anzahl X Kinder oder 2 Kinder?

Spass beiseite! JEDER AG ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass seine Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung stehen. Die Überprüfung hat in bestimmten Zeitabständen zu erfolgen und ist zu dokumentieren. Eine solche Dokumentation kann und wird auch beinhalten, dass festgehalten wird, welcher MA die Überprüfung wann vorgenommen hat.

Gleiche Sicherheitsbestimmungen könnten gelten für Reparatur- und Montagearbeiten. Mit der selbständigen Durchführung solcher Arbeiten darf doch aber generell nur ein AN beauftragt werden, welcher die erforderliche Sach- und Fachkenntnis hat.

Lotte, ich nehme eher an, dass es hier um einen haftungsrechtlichen Hintergrund geht.

N0
Nico 02Kinder

23.01.2007 um 20:04 Uhr

Vielen Dank, hat mir sehr weitergeholfen.

Das sind MA am Montageband dürfen die dann nicht Akord arbeiten?

Ich meine die dürfen nur Zeitlöhner sein

F
Fayence

23.01.2007 um 20:09 Uhr

Lotte,

Du hattest mich überholt! :-))

Ein Stempel ist alles, aber mit absoluter Sicherheit keine technische Einrichtung i.S.d. BetrVG §87 (1) 6.

Nico,

willst Du uns jetzt veräppeln? Was hat denn Deine letzte Frage mit dem Ursprung zu tun?

N0
Nico 02Kinder

23.01.2007 um 20:16 Uhr

Sorry du hast recht bin jetzt irgendwie mit den Antworten durcheinander gekommen.

Will euch sicher nicht veräppeln bin froh das ich so tolle auskunft bekommen habe.

Einfach nur supi

DANKE

M
Mona-Lisa

23.01.2007 um 20:16 Uhr

@Lotte, Fayence, bei jedem Teil, das von einem MA montiert wird, ist es üblich, eine sogenannte "Erkennungsnummer" zu stempeln. Nico will jetzt wissen, ob dieser MA, der das Teil falsch? montiert hat, zur Rechenschaft gezogen werden kann.

@Nico, ist übrigen's nicht unüblich, solche Tätigkeiten in Akkord zu leisten.

F
Fayence

23.01.2007 um 20:19 Uhr

Mona-Lisa,

schrieb ich doch! :-))

N0
Nico 02Kinder

23.01.2007 um 20:22 Uhr

Danke Mona-Lisa ,

Du verstehst mich.

Giebt es da was Kreifbares wegen dem Zeitlohn?

M
Mona-Lisa

23.01.2007 um 20:49 Uhr

@Nico, das ist kein Grund, um Akkordlöhner in Zeitlöhner umzuwandeln. Abgesehen davon ist es in letzter Zeit Mode geworden, Akkordarbeit abzuschaffen und in Gruppenarbeit, bzw. Teamlohn u.ä. umzuwandeln. So nach dem Motto: Akkord ist Mord. Wahrer Hintergrund: mehr Leistung für weniger Lohn....

Wenn ein AN ein Teil derartig "vermurkst" hat, kann durch die persönliche Erkennungsnummer rückverfolgt werden, wer diesen "Mist" gebaut hat. Zur Rechenschaft kann er insofern gezogen werden, dass er bei fehlerhaftem Zusammenbau mit einer Abmahnung bedacht werden kann. Da habt ihr keinen Einfluss darauf!

P
paula

23.01.2007 um 21:33 Uhr

@Mona-Lisa, Fayence und Lotte

Ihr habt das ja ganz toll beantwortet. Was mich nur wundert ist, dass ein bestimmtes Forumsmitglied hier nicht wieder schreibt das jede Art der Mitarbeiterkontrolle rechtswidrig sei und ich mich dann mit dem zoffen darf. Ist hier halt auch nicht mehr so lustig wie früher... wenn das so weiter geht bekomme ich noch eine Winterdepression :-)))

F
Fayence

23.01.2007 um 21:41 Uhr

paula,

wenn Du magst, würde ich mich mit Dir durchaus gerne zu dem Beitrag "BR Account - Zeiterfassung" auseinandersetzen! ;-)))

M
Mona-Lisa

23.01.2007 um 21:41 Uhr

@paula, noch ist nicht aller Tage Abend! ;-)) Abwarten, dein Lieblingsforumzoffteilnehmer sitzt vielleicht schon in den Startlöchern......

P
paula

23.01.2007 um 22:50 Uhr

@ Fayence

helf mir bite kurz mal auf´s Pferd. Welchen Fred meinst Du?

F
Fayence

23.01.2007 um 22:57 Uhr

paula,

hab Dich hochgeschmissen, hoffe, das war o.k.! ;-))

11766

P
paula

23.01.2007 um 23:06 Uhr

@Fayence

Du bist mir eine :-))) Bin schon mein Sündenregister durchgegangen :-)))

jetzt bist Du schuld wenn ich echt keine Winterdepri bekomme. Das hier ist besser als jede Lichtheraphie

W
wolle1

24.01.2007 um 00:14 Uhr

Seht doch auch mal die guten Seiten einer nachvollziehbaren Dokumentation der Fertigung:

  1. Durch eine evtl. Nachschulung wird ein weiteres Vorkommen des Fehlers minimiert

  2. In der Automobilzulefererbranche wird diese Dokumentierung für die von den Abnehmern vorgeschriebenen Zertifizierungen benötigt (Iso 9001/16949)

  3. Dort wird auch ein schriflich fixierter, schrittweiser Ablaufplan einer Montage am Montageplatz vorgeschrieben

@Paula & Fayence Aber das nur am Rande, ich verfolge gerne euere Kappeleien, höchst unterhaltsam ;-))

Gruss

wolle1

K
Karl

25.01.2007 um 11:36 Uhr

klar kann ein mitarbeiter abgemahnt werden! auch wenn er seine zähne nicht geputzt hat nur vor gericht wird eine abmahnung bezüglich der fehler nur bestehen können wenn der arbeitgeber beweisen kann das der mitarbeiter die fehler absichtlich macht!

also keine sorge das ist ganz normal das es dokumentiert wird und auch wenn der AG eine abmahnung schreibt (und der BR da kaum was machen kann) um druck auf dem betroffenen MA aufzubauen kannst du ihm getrost sagen das diese keine konseqenzen hat solange er nicht absichtlich fehler macht.

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