Erstellt am 23.01.2007 um 15:27 Uhr von Fayence
Viktualia,
Urlaubsanspruch hat sie! Wieviel müsstest Du schon dem für Euch geltenden TV entnehmen!
Erstellt am 23.01.2007 um 20:32 Uhr von Yogi
Hallo Viktualia,
aus persönlicher Erfahrung, meine Frau war im öffentlichen Dienst ist vor
einem Jahr auf erwerbsminderten Rente zum 1.4. gegangen.
Der Urlaubsanspruch bestand anteilsmäßig , also für 4 Monate.
Da sie ihn nicht nehmen konnte, wurde er vom AG ausbezahlt.
Somit war für uns das Problem gelöst.
Gruß Yogi