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LLinessieitende Angestellte

L
Linessi
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind an der Ausarbeitung unserer BV Mehrarbeit. Wie sieht das aus, mit den leitenden Angestellten. Haben wir da eine Kontrollfunktion bei der Einhaltung der Arbeitszeit? Oder sind wir da aussen vor? Vielen Dank.

31507

Community-Antworten (7)

C
celestro

19.11.2018 um 23:56 Uhr

Leitende Angestellte fallen nicht unter das BetrVG und somit habt Ihr mit denen nichts am Hut.

G
ganther

19.11.2018 um 23:58 Uhr

zusätzlich: echte (!) leitende Mitarbeiter unterliegen auch nicht dem Arbeitszeitgesetz

K
Köpenicker

20.11.2018 um 08:46 Uhr

Leitentende Angestellte nach 5§ betrVg gehen euch nichts an. Die meisten die behaupten das sie leitende Angestellte sind, sind keine. Echte La sind eine seltene Spezies. Dürfen eure La entlassen und einstellen, nach eigen Ermessen ?

M
Moreno

20.11.2018 um 10:55 Uhr

Köpenicker das ist nur ein Merkmal von einem leitenden Angestellten man kann auch ohne entlassen zu können leitender Angestellter sein. Als BR sollte man ja wissen welche AN bei der letzten Wahl als Leitende galten und vom WV anerkannt worden sind. Und dies können 24 Std am Tag arbeiten das geht den BR nix an!

K
Köpenicker

20.11.2018 um 12:54 Uhr

Musste mich mit dem Thema letztens befassen. Bei einer Feststellungsklage wäre es das entscheidendste Merkmal, ob der Angestellte selbständig Arbeitsplätze schaffen oder abbauen kann. Es wird gerne verwechselt mit Abteilungsleitern oder höheren Angestellten.

K
Köpenicker

20.11.2018 um 14:07 Uhr

Muss noch loswerden, auch ein kleiner Filialleiter in einer Frittenbude, kann leitender Angestellter sein. Wenn’s der ag bestimmt und keine Feststellungsklage gemacht wird. Insofern kann es auch vorkommen das im Wahlverzeichnis nicht drin stehen. Eine leitende Position bedeutet nicht das gleiche wie La nach 5§ betrVg.

C
celestro

20.11.2018 um 14:22 Uhr

"Wenn’s der ag bestimmt und keine Feststellungsklage gemacht wird."

Der Satz sagt aber aus, daß er KEINER ist.

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