Erstellt am 19.11.2018 um 22:56 Uhr von celestro
Leitende Angestellte fallen nicht unter das BetrVG und somit habt Ihr mit denen nichts am Hut.
Erstellt am 19.11.2018 um 22:58 Uhr von ganther
zusätzlich: echte (!) leitende Mitarbeiter unterliegen auch nicht dem Arbeitszeitgesetz
Erstellt am 20.11.2018 um 07:46 Uhr von Köpenicker
Leitentende Angestellte nach 5§ betrVg gehen euch nichts an.
Die meisten die behaupten das sie leitende Angestellte sind, sind keine. Echte La sind eine seltene Spezies.
Dürfen eure La entlassen und einstellen, nach eigen Ermessen ?
Erstellt am 20.11.2018 um 09:55 Uhr von moreno
Köpenicker das ist nur ein Merkmal von einem leitenden Angestellten man kann auch ohne entlassen zu können leitender Angestellter sein. Als BR sollte man ja wissen welche AN bei der letzten Wahl als Leitende galten und vom WV anerkannt worden sind. Und dies können 24 Std am Tag arbeiten das geht den BR nix an!
Erstellt am 20.11.2018 um 11:54 Uhr von Köpenicker
Musste mich mit dem Thema letztens befassen. Bei einer Feststellungsklage wäre es das entscheidendste Merkmal, ob der Angestellte selbständig Arbeitsplätze schaffen oder abbauen kann. Es wird gerne verwechselt mit Abteilungsleitern oder höheren Angestellten.
Erstellt am 20.11.2018 um 13:07 Uhr von Köpenicker
Muss noch loswerden, auch ein kleiner Filialleiter in einer Frittenbude, kann leitender Angestellter sein. Wenn’s der ag bestimmt und keine Feststellungsklage gemacht wird. Insofern kann es auch vorkommen das im Wahlverzeichnis nicht drin stehen.
Eine leitende Position bedeutet nicht das gleiche wie La nach 5§ betrVg.
Erstellt am 20.11.2018 um 13:22 Uhr von celestro
"Wenn’s der ag bestimmt und keine Feststellungsklage gemacht wird."
Der Satz sagt aber aus, daß er KEINER ist.