Nachrücken eine Ersatzkandiaten
Ein ordentliches BR Mitglied hat sein Amt niedergelegt und nun hat das nachfolgende Ersatzmitglied aus der Liste aus der der "niederleger" kommt erklärt es wolle nicht ordentliches BR Mitglied werden sondern will nur Ersatzkandidat bleiben . Geht das uns wie ist nun zu verfahren ???
Community-Antworten (11)
19.11.2018 um 20:32 Uhr
Nein das geht nicht. Der Kollege ist jetzt BR Mitglied. Wenn er das nicht möcht kann er dss Amt niederlegen und ausscheiden. Dann ist er aber ganz raus.
19.11.2018 um 20:41 Uhr
Ok und das ist definitiv so das es nicht geht ! Gibt es eine Gesetzesgrundlage die das regelt und die man nachlesen kann ??
19.11.2018 um 22:04 Uhr
§25 BetrVG!
19.11.2018 um 22:27 Uhr
Pjöööng es gibt dich ja doch noch!
Teddy07 Gibt es eine Gesetzesgrundlage die das regelt und die man nachlesen kann ??
BetrVG - Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 25 Ersatzmitglieder
Rn. 6 Die Ersatzmitglieder rücken bei Ausscheiden bzw. Verhinderung eines BR-Mitglieds (bzw. Ersatzmitglieds) automatisch kraft Gesetzes nach. Es bedarf weder eines BR-Beschlusses noch einer Berufung etwa durch den BR-Vorsitzenden oder einer Annahmeerklärung durch das Ersatzmitglied. Die Annahmeerklärung durch das Ersatzmitglied ist bereits deshalb entbehrlich, weil es jederzeit das BR-Amt in entspr. Anwendung des § 24 Abs. 1 Nr. 2 niederlegen kann. Lehnt ein Ersatzmitglied es ab, beim endgültigen Ausscheiden eines BR-Mitglieds (nicht schon bei zeitweiliger Verhinderung) an dessen Stelle nachzurücken, steht dies einer Amtsniederlegung gleich und führt zum Ausscheiden aus dem BR.
19.11.2018 um 22:52 Uhr
Ja aber in dem Paragraphen 25 BetrVG steht nicht explizit das ein Ersatzkandidat es nicht ablehnen kann ordentliches Mitglied zu werden und statt dessen mit dem übernächsten Ersatzkandidat der Liste zu tauschen so das der ordentlich wird um selbervnur Ersatzkandidat zu bleiben ??
20.11.2018 um 08:01 Uhr
@Teddy07 Das Ersatzmitglied ist ja nicht mehr Ersatzmitglied sondern ordentliches Mitglied durch das Nachrücken geworden.
Ausnahme: War das ausgeschiedene BRMitglied eine Person des Minderheitengeschlechts? Das müsst ihr berücksichtigen.
Wenn du die Suchfunktion des Forums benutzt wird du viele Beiträge mit diesem Thema finden und alle sagen dir das was hier schon genannt wird.
20.11.2018 um 08:47 Uhr
Und ich würde an dieser Stelle auch nicht tricksen, da alle Beschlüsse unwirksam werden können die ihr in Zukunft fast. Der Arbeitgeber hat vom Wahlvorstand das genau Ergebnis und die Reihenfolge der Mitglieder bekommen. Er weiß also genau wer nachrückt.
20.11.2018 um 10:12 Uhr
Teddy07 Ja aber in dem Paragraphen 25 BetrVG steht nicht explizit das ein Ersatzkandidat es nicht ablehnen kann ordentliches Mitglied zu werden und statt dessen mit dem übernächsten Ersatzkandidat der Liste zu tauschen so das der ordentlich wird um selbervnur Ersatzkandidat zu bleiben ?? Anders herum wird ein Schuh daraus: wenn es die von dir geschilderte Möglichkeit geben würde, stünde es im Gesetz. Mehr als den Auszug aus einer allgemein anerkannten Kommentierung zum BetrVG kann ich nicht bieten. Ob es ein Urteil zu diesem Sachverhalt gibt musst du mal googeln.
22.11.2018 um 13:08 Uhr
Wenn ein Ersatzmitglied als Nachrücker der Liste an der Reihe ist wird er zum Betriebsrats. Das Nichtannehmen des Amtes ist in § 24 unter Punkt 2 ( Niederlegung des Betriebsratsamts) geregelt. LG Angie
22.11.2018 um 13:24 Uhr
"Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören."
"... der Reihe nach ..." Was ist daran unklar?
14.03.2021 um 09:27 Uhr
Habe eine Frage 1 BRM.bleibt den Sitzungen fern hat keine Lust, hat besseres zutun warBR-Vorsitzender,ist ohne Angaben von Gründen zurückgetreten und schmeißt uns seitdem nur Steine in den Weg. Er agiert wie man so schön sagt aus dem Hintergrund gegen den BR.was können wir tun..Ich bin neue BR- Vorsitzende und bräuchte Euren Rat.
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