BV zu höhenverstellbaren Schreibtischen
hallo, in unserem Betrieb gibt es diverse höhenverstellbare Schreibtische. allerdings ist null geregelt, WER unter welchen bedingungen einen anspruch hat. es ist z.t. ein wenig wildwest, mancher ist vielleicht besonders bissig und erkämpft sich einen, andere kollegen sitzen schon seit 20 jahren und schauen neidisch, und wenn einer frei wird gibt es ein hauen und stechen. ich möchte als BR dieses feld mal regeln und suche BVs die schon funktionieren um mich etwas zu orientieren wie man das sinnvoll regeln kann. kann jhemand helfen.
Community-Antworten (4)
20.11.2018 um 00:10 Uhr
will der AG eine solche BV überhaupt schließen? Bei uns ist das so: MA muss sich die Kostenübernahme durch die Rentenversicherung besorgen und dann gibt es einen solchen Schreibtisch. Leider ist die DRV inzwischen geizig und es braucht einen Arzt der hartnäckig ist
20.11.2018 um 09:42 Uhr
nein der AG hat keine lust dazu, natürlich. ihm ist es m.e. ganz recht, wenn jeder AN für sich allein kämpft. so hat es mancher. mancher hat es ererbt von ausgeschiedenen kollegen. mancher kriegt es mit einem attest. mancher kriegts gar nicht und ist unzufrieden. jeder wie er will. deswegen will der BR das regeln, in der hoffnung mit einem sinnvollen vorstoß den AG zu überzeugen.
20.11.2018 um 16:21 Uhr
das Mitbestimmungsrecht muss man aber schon suchen. Der § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG könnte die wackelige Brücke sein. Wir haben es bei uns aber nicht geschafft eine Einigungsstelle zu solchen Büromitteln gerichtlich durchzusetzen
21.11.2018 um 08:38 Uhr
Wie Ganther schon schrieb sind die Rententräger mittlerweile nicht mehr wirklich willig Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch hinzublättern. Aber es gibt noch immer die Fürsorgeverpflichtung des AG´s ( Hier drauf berufen sich auch die DRV´s immer häufiger ) Krank wegen falscher Arbeitsplatz Ausstattung generiert dem AG gern mal hohe AU Ausfallzeiten und Kosten. Damit könntet ihr argumentieren. Da solche Tische heutzutage schon ab unter 500,-€ erhältlich sind ist der Mehraufwand für den AG geringer als 3-4 AU Tage ! Und solche "Segnungen " für die AN kann e auch noch als positive Aussenwirkung vermarkten ;O)
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