Hallo Leute,

in einigen tagen stehen bei uns die SBV-Wahlen an( Vereinfachtes Wahlverfahren). Es wollen zwei Mitarbeiter kandidieren die krankheitsbedingt nicht anwesend sein werden. Die Kollegen sind nicht schwerbehindert bzw haben sie diesen Status nicht, also somit auch nicht Wahlberechtigt. Daher mag die Frage etwas komisch klingen, aber ..... Können diese Mitarbeiter sich bei der Wahl aufstellen lassen, obwohl sie durch Krankheit abwesend sind???

Vielen Dank für die Antworten