Erstellt am 22.01.2007 um 15:39 Uhr von SBV Schmitt
Hallo Kollege,
hoffe du hast kein Problem damit.
Das ist rechtlich geregelt im SGB IX im § 95 Abs. 4.
Die SBV kann an allen BR-Sitzungen und auch deren Ausschüssen teilnehmen.
Erstellt am 22.01.2007 um 15:42 Uhr von Mona-Lisa
@Kollege,
damit wirst du leben müssen!
"Die" darf wirklich an allen Sitzungen teilnehmen!
Und glaub mir, dieses Gesetz im SGB IX hat schon seinen Sinn. :-))
Erstellt am 22.01.2007 um 17:25 Uhr von Fayence
Kollege,
und es kommt noch schlimmer... sogar an dem Monatsgespräch mit dem AG darf die SBV teilnehmen!
P.S.
Es erfreut mein Herz, dass in Eurem Gremium rege diskutiert und öffentlich abgestimmt wird! Werden dazu die Türen geöffnet?
Erstellt am 23.01.2007 um 08:24 Uhr von zwergi
Moin Kollege,
unsere SBV wird grundsätzlich eingeladen! Ohne Diskusion!!!
Ob die Vetretung dann an der Sitzung teilnimmt, ist seine Sache.
Zudem wurde er von deinen Arbeitskollegen gewählt. Ich verstehe das Problem nicht! Muss doch nur eine Einladung mehr verschickt werden.
Erstellt am 23.01.2007 um 09:41 Uhr von Lotte
Kollege,
das Befugniss der SchwbV geht sogar so weit, dass sie einen Beschluss des BR mit Vetorecht aussetzen lassen kann
siehe SGB IX §95 (4)
"...Erachtet sie einen Beschluss des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen oder ist sie entgegen Absatz 2 Satz 1 nicht beteiligt worden, wird auf ihren Antrag der Beschluss für die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an ausgesetzt;..."
Dafür muss sie natürlich an der Sitzung teilnehmen und den Beschluss mitsamt vorheriger Diskussion mitbekommen.
Erstellt am 23.01.2007 um 12:15 Uhr von zwergi
Noch ein Hinweis ist der §32 BetrVG
Die SBV kann an allen Sizungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.
Kollege,
krall dir den Fitting, §32 BetrVG, Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung,
da werden Sie geholfen.
gruß,zwergi
Erstellt am 28.01.2007 um 13:04 Uhr von Nachrücker
Guten Tag Kollege,
§ 95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
(4) 1Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; .....
http://www.schwerbehindertengesetz.de/sgb9idF080403.html
Grüße Nachrücker
Erstellt am 28.01.2007 um 15:20 Uhr von Bergmann
@ Nachrücker ,
habe ich dich richtig verstanden--wenn ich bei uns Mitglied der Schwerbehindertenvertretung bin , kann ich z.B. beim Richterrat beratend teilnehmen ? Oder ist´s beim Präsidialrates besser ?
Erstellt am 28.01.2007 um 16:07 Uhr von Fayence
Bergmann,
hast Du Dir die Worte von Ramses II zu Herzen genommen? :-)
Erstellt am 28.01.2007 um 16:41 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
was habe ich denn jetzt schon wieder falsch gemacht ?? ;-))
Erstellt am 28.01.2007 um 16:53 Uhr von Fayence
Bergmann,
gar nichts, war gemünzt auf 50263! :-))
Erstellt am 28.01.2007 um 16:59 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
da bin ich ja beruhigt !! ;-))
Erstellt am 29.01.2007 um 10:58 Uhr von Roberto
Hallo, krass!!!! bist Du Türke und Behinderten-feindlich???????