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Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an BR Sitzungen?

K
Kollege
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.

Wie ist es eigentlich rechtlich genau mit der Teilnahme der Schwerbehindertenvertrtung an den BR Sitzungen geregelt ??

Darf die wirklich an allen und auch an der kompletten BR Sitzung teilnehmen ??

Ich finde es schon krass gar nicht in den BR gewählt zu sein, aber dann an allen kompletten Sitzungen, incl. der öffentlichen Abstimmungen und der regen Diskussionen anwesend zu sein !!

Unser neu gewählter Schwerbehindertenvetreter ist nämlich die kompletten Sitzungen dabei, egal um welches Thema es geht.

Darf er das ??

Tschüß, Kollege

8.818013

Community-Antworten (13)

SS
SBV Schmitt

22.01.2007 um 16:39 Uhr

Hallo Kollege,

hoffe du hast kein Problem damit. Das ist rechtlich geregelt im SGB IX im § 95 Abs. 4. Die SBV kann an allen BR-Sitzungen und auch deren Ausschüssen teilnehmen.

M
Mona-Lisa

22.01.2007 um 16:42 Uhr

@Kollege, damit wirst du leben müssen! "Die" darf wirklich an allen Sitzungen teilnehmen! Und glaub mir, dieses Gesetz im SGB IX hat schon seinen Sinn. :-))

F
Fayence

22.01.2007 um 18:25 Uhr

Kollege,

und es kommt noch schlimmer... sogar an dem Monatsgespräch mit dem AG darf die SBV teilnehmen!

P.S. Es erfreut mein Herz, dass in Eurem Gremium rege diskutiert und öffentlich abgestimmt wird! Werden dazu die Türen geöffnet?

Z
zwergi

23.01.2007 um 09:24 Uhr

Moin Kollege, unsere SBV wird grundsätzlich eingeladen! Ohne Diskusion!!! Ob die Vetretung dann an der Sitzung teilnimmt, ist seine Sache. Zudem wurde er von deinen Arbeitskollegen gewählt. Ich verstehe das Problem nicht! Muss doch nur eine Einladung mehr verschickt werden.

L
Lotte

23.01.2007 um 10:41 Uhr

Kollege, das Befugniss der SchwbV geht sogar so weit, dass sie einen Beschluss des BR mit Vetorecht aussetzen lassen kann

siehe SGB IX §95 (4) "...Erachtet sie einen Beschluss des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen oder ist sie entgegen Absatz 2 Satz 1 nicht beteiligt worden, wird auf ihren Antrag der Beschluss für die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an ausgesetzt;..."

Dafür muss sie natürlich an der Sitzung teilnehmen und den Beschluss mitsamt vorheriger Diskussion mitbekommen.

Z
zwergi

23.01.2007 um 13:15 Uhr

Noch ein Hinweis ist der §32 BetrVG Die SBV kann an allen Sizungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.

Kollege, krall dir den Fitting, §32 BetrVG, Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung, da werden Sie geholfen.

gruß,zwergi

N
Nachrücker

28.01.2007 um 14:04 Uhr

Guten Tag Kollege,

§ 95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (4) 1Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; .....

http://www.schwerbehindertengesetz.de/sgb9idF080403.html

Grüße Nachrücker

B
Bergmann

28.01.2007 um 16:20 Uhr

@ Nachrücker ,

habe ich dich richtig verstanden--wenn ich bei uns Mitglied der Schwerbehindertenvertretung bin , kann ich z.B. beim Richterrat beratend teilnehmen ? Oder ist´s beim Präsidialrates besser ?

F
Fayence

28.01.2007 um 17:07 Uhr

Bergmann,

hast Du Dir die Worte von Ramses II zu Herzen genommen? :-)

B
Bergmann

28.01.2007 um 17:41 Uhr

@ Fayence ,

was habe ich denn jetzt schon wieder falsch gemacht ?? ;-))

F
Fayence

28.01.2007 um 17:53 Uhr

Bergmann,

gar nichts, war gemünzt auf 50263! :-))

B
Bergmann

28.01.2007 um 17:59 Uhr

@ Fayence ,

da bin ich ja beruhigt !! ;-))

R
Roberto

29.01.2007 um 11:58 Uhr

Hallo, krass!!!! bist Du Türke und Behinderten-feindlich???????

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