Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an BR Sitzungen?
Hallo.
Wie ist es eigentlich rechtlich genau mit der Teilnahme der Schwerbehindertenvertrtung an den BR Sitzungen geregelt ??
Darf die wirklich an allen und auch an der kompletten BR Sitzung teilnehmen ??
Ich finde es schon krass gar nicht in den BR gewählt zu sein, aber dann an allen kompletten Sitzungen, incl. der öffentlichen Abstimmungen und der regen Diskussionen anwesend zu sein !!
Unser neu gewählter Schwerbehindertenvetreter ist nämlich die kompletten Sitzungen dabei, egal um welches Thema es geht.
Darf er das ??
Tschüß, Kollege
Community-Antworten (13)
22.01.2007 um 16:39 Uhr
Hallo Kollege,
hoffe du hast kein Problem damit. Das ist rechtlich geregelt im SGB IX im § 95 Abs. 4. Die SBV kann an allen BR-Sitzungen und auch deren Ausschüssen teilnehmen.
22.01.2007 um 16:42 Uhr
@Kollege, damit wirst du leben müssen! "Die" darf wirklich an allen Sitzungen teilnehmen! Und glaub mir, dieses Gesetz im SGB IX hat schon seinen Sinn. :-))
22.01.2007 um 18:25 Uhr
Kollege,
und es kommt noch schlimmer... sogar an dem Monatsgespräch mit dem AG darf die SBV teilnehmen!
P.S. Es erfreut mein Herz, dass in Eurem Gremium rege diskutiert und öffentlich abgestimmt wird! Werden dazu die Türen geöffnet?
23.01.2007 um 09:24 Uhr
Moin Kollege, unsere SBV wird grundsätzlich eingeladen! Ohne Diskusion!!! Ob die Vetretung dann an der Sitzung teilnimmt, ist seine Sache. Zudem wurde er von deinen Arbeitskollegen gewählt. Ich verstehe das Problem nicht! Muss doch nur eine Einladung mehr verschickt werden.
23.01.2007 um 10:41 Uhr
Kollege, das Befugniss der SchwbV geht sogar so weit, dass sie einen Beschluss des BR mit Vetorecht aussetzen lassen kann
siehe SGB IX §95 (4) "...Erachtet sie einen Beschluss des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen oder ist sie entgegen Absatz 2 Satz 1 nicht beteiligt worden, wird auf ihren Antrag der Beschluss für die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an ausgesetzt;..."
Dafür muss sie natürlich an der Sitzung teilnehmen und den Beschluss mitsamt vorheriger Diskussion mitbekommen.
23.01.2007 um 13:15 Uhr
Noch ein Hinweis ist der §32 BetrVG Die SBV kann an allen Sizungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.
Kollege, krall dir den Fitting, §32 BetrVG, Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung, da werden Sie geholfen.
gruß,zwergi
28.01.2007 um 14:04 Uhr
Guten Tag Kollege,
§ 95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (4) 1Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; .....
http://www.schwerbehindertengesetz.de/sgb9idF080403.html
Grüße Nachrücker
28.01.2007 um 16:20 Uhr
@ Nachrücker ,
habe ich dich richtig verstanden--wenn ich bei uns Mitglied der Schwerbehindertenvertretung bin , kann ich z.B. beim Richterrat beratend teilnehmen ? Oder ist´s beim Präsidialrates besser ?
28.01.2007 um 17:07 Uhr
Bergmann,
hast Du Dir die Worte von Ramses II zu Herzen genommen? :-)
28.01.2007 um 17:41 Uhr
@ Fayence ,
was habe ich denn jetzt schon wieder falsch gemacht ?? ;-))
28.01.2007 um 17:53 Uhr
Bergmann,
gar nichts, war gemünzt auf 50263! :-))
28.01.2007 um 17:59 Uhr
@ Fayence ,
da bin ich ja beruhigt !! ;-))
29.01.2007 um 11:58 Uhr
Hallo, krass!!!! bist Du Türke und Behinderten-feindlich???????
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