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Beschlussfassung Teilnahme

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RotGrünBlau
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Wir haben in unserem Germium immer wieder diese Frage:

Wenn ein BRM bei der Abstimmung eines Beschluss nicht teilnehmen möchte, muss das BRM dann den Raum verlassen oder darf das BRM im Raum bleiben und der BRV muss vor jeder Abstimmung fragen „wer nimmt an der Abstimmung Teil?“

Vielen lieben Dank für eure Rückmeldungen.

Viele Grüße RotGrünBlau

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Community-Antworten (9)

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MutterJutta

17.11.2018 um 20:08 Uhr

Hallo,

Warum „will“ er/sie nicht am Beschluss teilnehmen? BR ist kein Wunschkonzert, was man gerne macht nimmt man wahr und was evtl lästig ist macht man nicht?!

Oder evtl weil es schwer ist doch zu entscheiden ? Dann besteht die Möglichkeit sich zu enthalten. Allerdings ist es so, dass diese BRM gewählt wurde, weil die Wähler anscheinend denken, dass diese Person das Amt gut bekleidet. Was nicht der Fall ist wenn man nicht an Abstimmungen teilnehmen „will“

Oder besser, warum ist er/sie BR Mitglied?!

N
nicoline

17.11.2018 um 21:58 Uhr

RotGrünBlau mal abgesehen davon, was man davon hält, wenn jemand nicht mit abstimmen will, ist es so, dass derjenige den Raum NICHT verlassen muss.

der BRV muss vor jeder Abstimmung fragen „wer nimmt an der Abstimmung Teil?“ Nein, dass muss der BRV nicht, da er davon ausgehen kann, dass grundsätzlich alle anwesenden BRM an der Abstimmung teilnehmen. Wenn also ein BRM nicht teilnehmen will, muss das mitgeteilt werden. Allerdings muss der BRV vor jeder Beschlussfassung die Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellen.

R
RotGrünBlau

17.11.2018 um 22:23 Uhr

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

@MutterJutta: Grundsätzlich sehe ich das genauso wie du. Eine Enthaltung entspricht jedoch „nein“ und könnte ggf. die Abstimmung entscheiden. Ein Beispiel, welches ich als angemessen empfinden würde ist: Ein kurzfristig geladenes Ersatzmitglied, welches keine ausreichende Vorbereitungszeit hatte, müsste somit nicht zwingend abstimmen, hat jedoch das Recht die Abstimmung nachzuvollziehen.

N
nicoline

19.11.2018 um 11:26 Uhr

Ein Beispiel, welches ich als angemessen empfinden würde Das ist völlig unangemessen und würde gegen die Nicht-Öffenlichkeit der BR Sitzung verstoßen.

R
RotGrünBlau

19.11.2018 um 11:32 Uhr

@nicoline: Warum sollte die Ladung von Ersatzmitglidern dazu führen, dass die BR-Sitzung öffentlich wird?

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celestro

19.11.2018 um 13:02 Uhr

da hat Nicoline wohl Dein "Ansinnen" falsch verstanden. Ich denke es ging Dir darum, daß das E-BRM korrekt geladen wird, aber nicht mit abstimmt, weil es nicht genug Vorbereitungszeit hatte. Durch die Anwesenheit (also nicht raus gehen müssen) kann es aber sehen, wie abgestimmt wird.

Ich werfe allerdings ein ... das E-BRM kann sich in der Sitzung "aufklären lassen".

N
nicoline

19.11.2018 um 14:40 Uhr

da hat Nicoline wohl Dein "Ansinnen" falsch verstanden. Da hast du vermutlich vollkommen Recht. Ich habe echt Schwierigkeiten, diesen Satz im Zusammenhang mit der gestellten Frage zu verstehen.

C
celestro

19.11.2018 um 15:09 Uhr

"Ich habe echt Schwierigkeiten, diesen Satz im Zusammenhang mit der gestellten Frage zu verstehen."

Es war ein Beispiel, warum sich ein BRM (bzw. E-BRM) der Abstimmung enthalten wollen könnte, weil eine Enthaltung ja zu den Gegen-Stimmen zählt. Aber wie gesagt ... ein E-BRM welches nicht genug Infos für die Abstimmung hat, sollte fragen / es sich erklären lassen.

N
nicoline

19.11.2018 um 17:00 Uhr

Es war ein Beispiel, warum sich ein BRM (bzw. E-BRM) der Abstimmung enthalten wollen könnte, Aaaahaaaa. Danke.

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