Erstellt am 16.11.2018 um 11:58 Uhr von BRHamburg
Warum sollte man das Ende der Frist für Briefwahlunterlagen nach dem eigentlichen Wahltag setzen? Das macht nicht viel Sinn.
Erstellt am 16.11.2018 um 17:52 Uhr von Rosalind
Wir haben gelesen, das die Briefwahlunterlagen im vereinfachten Verfahren bis zu dem Termin, den der Wahlvorstand für die öffentliche Auszählung der Stimmen gesetzt hat zurückgesandt werden müssen.
Weil zwischen der Aufstellung der Kandidaten und der Wahl nur eine Woche liegt, kann es schwierig werden, dass alle die Unterlagen rechtzeitig zurück senden, deshalb sind wir geneigt einen etwas späteren Termin für die offizielle Auszählung der abgegeben Stimmen zu setzen, damit nichts schief geht.
Vielleicht sind am Wahltag aber auch schon alle Unterlagen da und darauf zielte meine Frage ab.
Erstellt am 16.11.2018 um 18:59 Uhr von hansimglueck
Die Briefwähler haben die Möglichkeit, bis drei Tage vor der Wahl eine verspätetete Stimmabgabe zu beantragen. Wenn jemand ausdrücklich diesen Antrag stellt, muss der WV eine Nachfrist setzen und erst einige Tage später mit der Auszählung beginnen.
Stellt niemand den Antrag, wird auch keine Nachfrist gesetzt - auch nicht, wenn noch nicht alle Briefe zurück sind.