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Beschluß bei Einstellungen

B
BRFEX
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, In welcher Art und Weise ist der Beschluß zur Einstellung neuer Mitarbeiter zu tätigen? Wir bekommen vom AG eine Anhörung, stimmen ab und er bekommt von und ein Antwortschreiben,in dem wir unsere Entscheidung mitteilen. Die Frage ist, ob wir zusätzlich bzw. grundsätzlich unsere Antwort in Art eines förmlichen Beschlusses formulieren müssen, oder ob ein einfaches Antwortschreiben ausreicht.

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Community-Antworten (6)

C
celestro

16.11.2018 um 10:58 Uhr

ein einfaches Antwortschreiben reicht mWn.

T
takkus

16.11.2018 um 11:08 Uhr

Wir bekommen die Mitteilungen zu geplanten Einstellung jeweils auf separaten Anhörungsbögen, welche auch gleichzeitig unser Antwortbögen sind. Im unteren Drittel gibt es 2 Ankeuzmöglichkeiten:

Der BetrRat stimmt der Maßnahme zu

und Der

Der BetrRat stimmt der Maßnahme nicht zu (Begründung siehe Anlage)

H
hansimglueck

16.11.2018 um 20:04 Uhr

Natürlich muss eine BR-Sitzung stattfinden und der BR muss beschießen, ob er zustimmt oder seine Zustimmung verweigert.

Beschließt der BR Zustimmung, muss er gar nichts tun. Nach einer Woche gilt die Zustimmung als erteilt. Er kann auch formlos den AG seine Zustimmung mitteilen.

Beschließt er die Zustimmung zu verweigern, muss der BR schriftlich innerhalb der Wochenfrist, seine Verweigerung unter Nennung des Grundes mitteilen.

M
Moreno

16.11.2018 um 22:24 Uhr

Na nur die Zeit verstreichen lassen ist in Zeiten vom Fachkräfte Mangel ja dumm! Entwerft doch einfach ein Formular BR stimmt zu oder BR wiederspricht mit Kreuz. Dann weiß der AG ob er die Einstellung vornehmen kann.

C
celestro

17.11.2018 um 14:23 Uhr

"Natürlich muss eine BR-Sitzung stattfinden und der BR muss beschießen, ob er zustimmt oder seine Zustimmung verweigert.

Beschließt der BR Zustimmung, muss er gar nichts tun. Nach einer Woche gilt die Zustimmung als erteilt. Er kann auch formlos den AG seine Zustimmung mitteilen.

Beschließt er die Zustimmung zu verweigern, muss der BR schriftlich innerhalb der Wochenfrist, seine Verweigerung unter Nennung des Grundes mitteilen."

Viel Antwort, nur leider kein bißchen zur Frage passend. Es ging um die Form der Antwort, dazu hast Du leider rein gar nichts geschrieben.

N
nicoline

17.11.2018 um 21:25 Uhr

BRFEX bei uns läuft es wie bei takkus. Der Bogen geht in der Regel direkt nach der Sitzung, spätestens nächsten Morgen zurück in die Personalabteilung, damit die Sachbearbeiterinnen so schnell wie möglich in der Bearbeitung des Vorgangs fortfahren können. Dieser Ablauf ist formell vollkommen ausreichend. Einzig bei Kündigungen schöpfen wir für die Begründung die Frist immer aus. Beschließt der BR Zustimmung, muss er gar nichts tun. Nach einer Woche gilt die Zustimmung als erteilt Das ist zwar sachlich richtig aber ein ...doofes Verhalten eines BR.

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