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Fragen als neuer Betriebsrat!!

P
Pauli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin eine von 3 Betriebsräten und noch völlig unwissend. Daher würde ich mich freuen, wenn mir meine Fragen von "Alten Hasen" beantwortet werden könnten:

  • wenn der 2. Betriebsrat aufgrund von Mutterschaft voraussichtlich für 1 Jahr nicht im Betrieb anwesend, sollte dann im BR eine Neuverteilung der Ämter erfolgen?

  • Aufgrund einer Betriebsvereinbarung werden Überstunden zu 50% ohne Zuschläge bezahlt, 50 % sind in Freizeit abzugelten. Leider sind z.Zt. die Überstunden regelmäßig zu leisten (ca. 1 Std./Tag). An Freizeitausgleich also nicht zu denken. Was ist zu tun? Verfallen diese Stunden irgendwann unbezahlt? Wieviele Überstunden sind über welchen Zeitraum eigentlich permanent zu leisten? Sind Zuschläge grds. durch die Betriebsvereinbarung nicht zu leisten? Vielen Dank für schnelle Antworten!!! ach, noch etwas Wichtiges: Hat man als BR eigentlich einen besonderen Kündigungsschutz?

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Community-Antworten (3)

H
harald

20.01.2007 um 22:22 Uhr

hallo, wenn ein betriebsratsmitglied nicht anwesend ist kommt ein ersatzmitglied zum tragen. ersatzmitglied (wenn vorhanden) ist die bewerberin die nicht genügend stimmen hatte um in den betriebsrat z kommen. Zu überstunden. wenn imtarifvertrag nichts anderes steht verjärt der anspruch nach 2 jahren. der br kann überstunden ablehnen. § 87 betrVG. ja der br hat einen besonderen kündigungschutz.

L
Lotte

20.01.2007 um 22:50 Uhr

harald, na das stimmt so aber gar nicht: z.B. ist die Verjährungsfrist, wenn keine Ausschlussfrist festgelegt ist, drei Jahre, siehe BGB §195

pauli, das Ersatzmitglied übernimmt das Mandat vertretungsweise, aber nicht automatisch die Ämter. Entweder wählt (beschließt) Ihr eine Vertretung, die fortan in der laufenden Legislaturperiode immer im Vertretungsfall das Amt übernimmt (kann aber nicht EBRM sein) oder ihr verteilt die Ämter neu, wobei das EBRM höchstens Schriftführer werden kann.

Zu den Ü-Stunden: wälz nochmal Euren TV, AV bezüglich regelmäßige AZ, Ausgleichzeitraum und Ausschlussfrist und dann frag nochmal nach, wenn etwas unklar ist.

F
Fayence

21.01.2007 um 11:52 Uhr

pauli,

ein BRM in Erziehungsurlaub ist weiterhin ordentliches Mitglied des BRs. Bevor Ihr Euch den Kopf zerbrecht, würde ich die Kollegin fragen, ob sie an den Sitzungen teilnehmen möchte. Die Entscheidung steht ihr von Fall zu Fall frei. Nimmt sie nicht teil, ist ein Ersatzmitglied zu laden. Handelt es sich bei der Kollegin um die BRV/stellvertr. BRV? Dann wäre es ausschliesslich für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung von BRV & stellvertr. BRV sinnvoll, ein BRM als Vertretung für diesen Zeitraum zu legitimieren.

P.S. Seit wann bist Du denn BRM?

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