Hallo,
ich bin eine von 3 Betriebsräten und noch völlig unwissend. Daher würde ich mich freuen, wenn mir meine Fragen von "Alten Hasen" beantwortet werden könnten:

- wenn der 2. Betriebsrat aufgrund von Mutterschaft voraussichtlich für 1 Jahr nicht im Betrieb anwesend, sollte dann im BR eine Neuverteilung der Ämter erfolgen?

- Aufgrund einer Betriebsvereinbarung werden Überstunden zu 50% ohne Zuschläge bezahlt, 50 % sind in Freizeit abzugelten. Leider sind z.Zt. die Überstunden regelmäßig zu leisten (ca. 1 Std./Tag). An Freizeitausgleich also nicht zu denken.
Was ist zu tun? Verfallen diese Stunden irgendwann unbezahlt? Wieviele Überstunden sind über welchen Zeitraum eigentlich permanent zu leisten? Sind Zuschläge grds. durch die Betriebsvereinbarung nicht zu leisten?
Vielen Dank für schnelle Antworten!!!
ach, noch etwas Wichtiges:
Hat man als BR eigentlich einen besonderen Kündigungsschutz?