Ergebnis der Wahl - Mitteilung an den arbeitgeber
hallo
wir sind ein neu gewählter betriebsrat bestehend aus 3 personen
vorsitzender-stellvertreter und schriftführer sind bereits gewählt
muß der ausgang dieser wahl dem arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden
wenn ja in welcher form
vielen dank
Community-Antworten (2)
20.01.2007 um 11:37 Uhr
Hallo klausern,
ja, das muss der AG wissen, da er in der Regel zumindest mit dem BRV als Ansprechpartner zu tun hat. Ihr könnt Euch natürlich auch immer zu viert zusammensetzen.
Es ist zu empfehlen, alles schriftlich zu erledigen.
Gruß
Hugo
20.01.2007 um 15:07 Uhr
@klausern Zum Schriftführerdasein würde ich dem AG nichts mitteilen.
Verwandte Themen
Azubi durchgefallen - neue Mitteilung bei Nichtübernahme?
ÄlterHallo, es gibt ja die Regelung, dass der Arbeitgeber 3 Monate vor Ausbildungsende dem Auszubildenden eine Mitteilung machen muss, wenn er ihn nicht übernimmt. Was ja im Umkehrschluss bedeutet, dass
Öffentliche Auskunftspflicht BR?
ÄlterHallo, der Noch-BR (Neuwahlen laufen wegen Unterschreitung der Mindestanzahl) hat auf Initiative der GF eine Umfrage an die MA laufen lassen zum Thema "Gehaltsbestandteile". Auswahl für Vorschlag
Überprüfung von Konten eines Mitarbeiters ( Kreditinstitut ) - Darf der Arbeitgeber ohne Mitteilung an den Kollegen dessen Konten einfach überprüfen?
ÄlterIch bin Mitarbeiter eines Kreditinstitutes und in dessen Personalrat. Ein Kunde der Bank hat gegen einen Mitarbeiter gegenüber einem Kollegen einen Vorwurf erhoben ( es solle vor ca. 6 Jahren eine Ma
Auflösung eines Personalrates
ÄlterHallo Personalratskollegen, ich habe da mal einige Fragen die Ihr vielleicht beantworten könnt. Kurz zur Einleitung: Wir sind eine kleine eigenständige Dienststelle mit jetzt 29 Beschäftigten einschl.
Einladung zur BR-Sitzung und rechtzeitige Mitteilung der TO?
ÄlterMich interessiert die Rechtslage zur RECHTZEITIGEN ORDENTLICHEN Einladung zur BR-Sitzung und Mitteilung der TO zu dieser Sitzung – einer Spedition mit 800 AN. Mal angenommen Dienstags sind regelmäßige