Erstellt am 19.01.2007 um 17:14 Uhr von Z.Ickig
Selbstverständlich darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in Haftung nehmen, wenn er im risikoreiche Arbeit zuteilt.
Was würde wohl die Lufthansa zu einem Piloten sagen, der während eines Hustenanfalls (weil er sich an einer Handvoll Kartoffelchips verschluckt hat) eine nagelneue 747 in die Wiese fährt, sich damit überschlägt und dann lässig kontert: "Schadensersatz? Hä?? Ihr seid doch selbst schuld, wenn ihr mich mit dem Ding losschickt!"
Arbeitnehmerhaftung ist gesetzlich geregelt und hängt davon ab, ob der AN fahrlässig gehandelt hat.
Näheres findet man z.B. hier: http://www2.jura.uni-halle.de/download/HOELAND/SS00/Repma2.pdf
Erstellt am 19.01.2007 um 18:08 Uhr von Fayence
Z.Ickig,
und weil Luftfahrtunternehmen damit rechnen, dass sich Piloten nach dem Genuß einer Handvoll Kartoffelchips verschlucken und einen Hustenanfall bekommen, sitzen die nicht alleine im Cockpit sondern haben auch noch einen Copiloten... :-)
"Selbstverständlich darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in Haftung nehmen, wenn er im risikoreiche Arbeit zuteilt." Diese Aussage würde ich jedenfalls so nicht unterschreiben.
Willy Wichtig,
wenn sich die Haftungsfrage danach richten würde, ob Maschinen besonders teuer sind oder nicht, würden Versicherungen "Arbeitnehmerhaftung" wie Pilze aus dem Boden schiessen!
Darf ein AG einem AN überhaupt eine risikoreiche Arbeit zuteilen? Was Du unter "risikoreich" verstehst, entzieht sich zumindest meinem Vorstellungsvermögen.
Erstellt am 19.01.2007 um 18:47 Uhr von Z.Ickig
Fayence, klar haben die einen Kopiloten. Glaubst du, der greift nicht auch gaaanz tief in die Tüte?
Erstellt am 19.01.2007 um 19:03 Uhr von Fayence
Z.Ickig,
nur gut, dass diese Frage zumindest beim Autopiloten nicht greift! ;-))
Erstellt am 19.01.2007 um 19:11 Uhr von Willy Wichtig
Ironie der Sache : Es geht tatsächlich um einen Piloten der aufgrund eines Fehlers einen Absturz und den Tod von mehreren Menschen zu verantworten hat. Ob nun fahrlässig oder nicht wird wohl der Richter klären.
Nun will der Insolvenzverwalter der Airline die Kosten des Flugzeuges, etc. ersetzt haben. Halt alle Kosten welche von der Haftpflicht der Gesellschaft nicht übernommen wurde.
Das sind natürlich - auch wenn es sich nicht um eine 747 handelte - so immense Kosten, dass er zum Sozialfall werden würde.
WW
Erstellt am 19.01.2007 um 19:48 Uhr von Fayence
Willy Wichtig,
Du bist vielleicht gut! Deine zwei Fragen halte ich vor diesem Hintergrund, in egal welchem Forum, für eher deplatziert! Hier ist doch wohl der Rechtsbeistand mind. eines Rechtsanwaltes gefordert!
Erstellt am 19.01.2007 um 20:07 Uhr von Willy Wichtig
Der macht sich was diese Frage angeht gerade sachkundig. Das läuft parallel.
WW
Erstellt am 20.01.2007 um 13:13 Uhr von Bergmann
Ich glaube dieser Thread läuft in die falsche Richtung !!
Bei der Haftung des AN muß man erstmal unterscheiden zwischen
Vorsatz/ Grobe Pflichtverletzung
mittlere Fahrlässigkeit
geringe Fahrlässigkeit .
Mittendrin anzufangen bringt die Gefahr mit sich-sich zu verzetteln !!
Erstellt am 20.01.2007 um 14:04 Uhr von Kölner
@Bergmann
Ich würde eher zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung unterscheiden...
Erstellt am 20.01.2007 um 21:27 Uhr von harald
bei grober fahrlässigkeit haftet der arbtnehmer voll bei geringer teilweise. ohne fahrlässigkeit garnicht.
Erstellt am 20.01.2007 um 21:36 Uhr von Kölner
@harald
Nehmen wir mal rein fiktiv und wenig wahrscheinlich an, dass ich mich in einer Kantine mit Salmonellen infiziert habe. Dabei bin ich dem Tod so gerade noch von der Schaufel gesprungen. Das Krankheitsbild war echt übel.
Ich verklage jetzt die Firma, den Franchisenehmer und natürlich auch den einen "schmudelligen Kantinenmitarbeiter".
Und wie sieht es jetzt mit der AN-Haftung aus?