Informationsgespräche mit Betriebsratsvorsitzenden
Kann ein 4-Augengespräch zwischen Geschäftsleitung und Betriebsratsvorsitzenden Betriebsvereinbarungen ausser Kraft setzen?
Community-Antworten (7)
14.11.2018 um 16:13 Uhr
Nein, natürlich nicht.
14.11.2018 um 16:36 Uhr
es soll Betriebe geben in denen das funktioniert, da nennt man die Vorsitzenden auch meist BR-Fürsten oder so, aber rechtlich ist das natürlich nicht möglich. Wenn aber der Rest des BR nix dazu sagt / dagegen unternimmt...
14.11.2018 um 17:58 Uhr
Natürlich ist das möglich.
14.11.2018 um 18:16 Uhr
@ Pickel
Wie kommst Du auf die Idee ?
14.11.2018 um 18:22 Uhr
weil ich recht habe.
"Herr AG, wir haben Ihr Anliegen diskutiert und wären gem. Beschluss unter der Bedingung (XXX) bereit, von der BV für die Dauer von 2 Wochen abzuweichen. Kommen wir so zusammen?"
14.11.2018 um 19:17 Uhr
das ist nun aber eine ziemlich konstruierte Klamotte, die wohl der Fragesteller so auch nicht im Sinn hatte.
P.S.
Ach Mensch Pickel, raffst Du eigentlich, was Du da von Dir gibst ?
"Natürlich kann der BR seinen BRV mit einem definierten Verhandlungsspielraum und der Befähigung innerhalb dessen Vereinbarungen zu treffen zum AG entsenden. Das ist nicht konstruiert.
Du hingegen gibt eine Antwort auf eine Frage die so nicht gestellt wurde."
DU gibst eine Antwort, die rein gar nicht zur Frage passt. Denn im Eingangspost ist überhaupt keine Rede davon, daß der BRV mit einem Beschluss des BR in der Hinterhand in das Gespräch geht. Du konstruierst den beschriebenen Sachverhalt so um, daß Deine falsche Antwort plötzlich richtig wird.
14.11.2018 um 19:23 Uhr
Celestro deine Antwort "Nein, natürlich nicht. " war schlichtweg falsch.
Natürlich kann der BR seinen BRV mit einem definierten Verhandlungsspielraum und der Befähigung innerhalb dessen Vereinbarungen zu treffen zum AG entsenden. Das ist nicht konstruiert.
Du hingegen gibt eine Antwort auf eine Frage die so nicht gestellt wurde. Kann man machen wenn man den Fragesteller für zu doof hält eine sehr simple Frage korrekt zu formulieren. Dann sollte man dies aber zumindest dazuschreiben.
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