Hallo,

jetzt haben wir seit ein paar Monaten einen neuen JAVler ( < 20 Wahlberechtigte) und schon sind seine Wähler unzufrieden, um es mal vorsichtig auszudrücken. Ich hoffe, daß ich den Streit schlichten kann, aber für den Notfall: Kann so ein JAVler eigentlich abgewählt werden z.B. nach § 23 BetrVG oder gelten da andere Regelungen?

Gruss,
Kai