Außendienstmitarbeiter ohne Führerschein - wie gehts weiter?
Guten Morgen zusammen
folgender Fall:
Ein MA (Außendienst) hat seinen Führerschein wegen Alkohol verloren. Seitdem ist dieser MA vom Arzt seit ca. 4 Wochen noch bis ende Januar krankgeschrieben. Wie lange er noch krank geschrieben wird/ist, ist im Moment nicht bekannt.
Kann der AG diesen MA kündigen wegen Verlust seines Führerscheines? Bitte beachten dieser MA ist KRANKGESCHRIEBEN.
Wie seht Ihr das - Danke für die Meinungen
Gruß Bernd
Community-Antworten (1)
18.01.2007 um 11:53 Uhr
Hallo Bernd,
sollte im Vertrag eine entsprechende Kündigungsklausel bestehen, ist eine Kündigung auf jeden Fall möglich (vorsätzlicher Vertragsbruch). Besteht diese Klausel nicht, besteht die Möglichkeit, ihn umzusetzen (Innendienst). Gibt's hier keinen Platz, kann wiederum aus betriebl. Gründen gekündigt werden. Die Kündigung erfolgte dann nicht aufgrund seiner nachträglichen Erkrankung.
Empf.: Alkoholsucht ist eine Krankheit. Es gibt diverse Hilfsangebote. Versucht Euren Chef für gem. Hilfe zu gewinnen (Mitarbeiter zur Kur bewegen etc.). Oft hilft Alkoholkranken nur dieser Druck! Tip: Unser Betrieb hat z.B. eine Betriebsvereinbahrung zur Suchtmittelabhängigkeit.
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