BR Verwandschaftsverhältnisse Sohn unserer Inhaberin/Geschäftsführerin auf die Wählerliste - wahlberechtigt und wählbar?
Hallo, wir haben ausserordentliche Wahlen, jetzt möchte ich wissen, ob der Sohn unserer Inhaberin/Geschäftsführerin auf die Wählerliste darf und er wählen kann? Er ist "normaler" ANgestellter ohne irgendwelche Befugnisse.
Gruß
Community-Antworten (8)
17.01.2007 um 18:00 Uhr
Ja wenn er kein sog. leitender Angestellter ist. Kann auf die Liste und auch wählen. (Merke: Jede Belegschaft bekommt den BR den sie selber wählt.)
17.01.2007 um 18:16 Uhr
Ich würde sagen, jede Belegschaft bekommt den BR, den sie verdient ;-)
Gruß
Hugo
17.01.2007 um 18:25 Uhr
@Mr. Streeter Wo kommt eigentlich dieses "Ä trepp heescher" her?
Den Spruch habe ich heute auch schon einmal gelesen...
17.01.2007 um 19:01 Uhr
@Bagger
.......jede Belegschaft erhält den BR den sie verdient, - will der Sohn denn von sich aus überhaupt auf die Liste oder hat seine Mutter ihn dazu verdonnert. - ich frage deshalb, - wenn er ein kritischer Mensch ist, der das nötige (Klassen- ) Bewusstsein als AN hat und sich auf dem Boden des BtrVG bewegt,- dann könnte seine BR - Zugehörigkeit durchaus auch ein Vorteil sein? ;-)
17.01.2007 um 19:13 Uhr
@ Alle-Achtung Zitatendiebe unterwegs !!
Bitte geklaute Zitate möglichst nur mit Quellenangabe verwenden !!!!
Zuwiderhandlung wird mit Buchstabenentzug bestraft !! ;-))
Ein Vorteil hat´s ja -Karrieregeil wird er ja nicht sein-er ist ja schon Sohn der Chefin !
17.01.2007 um 20:19 Uhr
Aber vielleicht ist er scharf auf den Kündigungsschutz? ;-))
17.01.2007 um 23:17 Uhr
@wölfchen
.....Kündigungsschutz,.....der ist gut:-))))
18.01.2007 um 11:20 Uhr
öhm, und was ist mit BetrVG ? § 5 Arbeitnehmer
(2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht ....... der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben.
Also erstmal prüfen ob der Sohn im Hotel Mama wohnt ;-)
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