W.A.F. LogoSeminare

Befugnisse der BR- Vorsitzenden?

X
Xanthippe
Jan 2018 bearbeitet

Nach einem Betriebsübergang nach 613a sollen die MA nun doch nach völlig anderen Konditionen arbeiten. Die MA fragten bei der ehemaligen BR- Vorsitzenden an, ob Sie den Personalüberleitungsvertrag der zwischen alten und neuem AG geschlossen wurde einsehen können. Die Vorsitzende war damit einverstanden. Der AG ist der Meinung, dass die Vorsitzende nicht mehr dazu befugt wäre und ermahnt die Vorsitzenden, in Zukunft nur für die noch verbliebenden MA tätig zu werden. Ist der AG im Recht?

2.67202

Community-Antworten (2)

L
Lotte

17.01.2007 um 16:58 Uhr

Xanthippe, wieso ist es die "alte Vorsitzende"? Hattet Ihr schon Neuwahlen?

W
wölfchen

17.01.2007 um 17:05 Uhr

@ Lotte, "alte Vorsitzende deshalb, weil sie nicht mehr für die nach § 613 A übergegangenen MA zuständig ist. @ Xanthippe, Die BRV ist ja nicht tätig geworden, sie hat ja nur Einsicht in ein Dokument gewährt, was die MA betrifft und das ist doch bestimmt keine geheime Verschlußsache, oder?

Ihre Antwort