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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Vorsitzender ohne Freistellung - welche Befugnisse hat das freigestellte BR-Mitglied ?

B
BRUNI
Jan 2018 bearbeitet

In unseren Gremium mit 9 Betriebsratmitgliedern ist der BR-Vorsitzende nicht das freigestellte BR-Mitglied. Hat jemand in seinen Betrieb auch diese Konstellation und dazu eine BV oder eine Geschätftsordnung, in der geregelt wird, wie die Vetretung gegenüber dem Arbeitgeber oder verschiedenen Institutionen erfolgt. Welche Befugnisse hat das freigestellte BR-Mitglied ?

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Community-Antworten (2)

D
Dame

04.09.2006 um 20:17 Uhr

Da nur der BRV oder dessen Stellv. berechtigt sind vom AG Erklärungen entgegenzunehmen und Beschlüße des BR weiter zu geben, ist diese Konstellation m.M. denkbar ungünstig.§ 26 Satz 2 BetrVG. Es sollte dann wohl zumindest der BRV eine Teilfreistellung haben.

F
Fayence

04.09.2006 um 20:40 Uhr

BRUNI,

halte Deine letzte Fragestellung für den verkehrten Ansatz! Rechte und Pflichten hat dieses BRM wie alle anderen auch! Es sollte doch eher geklärt sein, welche Aufgaben das freigestellte BR-Mitglied wahrnehmen soll! Wüsste aber nicht, was hier eine BV oder GO regeln soll!

Ob die Freistellung mit dem Amt als BRV verknüpft werden sollte, hängt sicherlich von den individuellen Gegebenheiten ab. In den meisten Fällen dürfte diese Verknüpfung allerdings wirklich sinnvoll sein.

Was ich jedoch als notwendig erachte, ist, dass das freigestellte BRM im Betriebsausschuss vertreten ist.

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