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Betriebsausschuss - welche Befugnisse - welche Tätigkeiten

K
kanufahrer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, welche Befugnisse genau hat denn der Betriebsausschuss ? Es ist im Fittinger für mich auch nicht klar zu lesen. Ich würde gerne im Einzelnen wissen was darf der Ausschuss alles alleine machen, was genau darf er allein entscheiden. Auf welche Art und Weise soll er ddie Augfagen und Arbeiten des BR überwachen und lenken. Kann der Ausschuss auch einen anderen Vorsitzenden wählen als den BR-Vorsitzenden ?

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Community-Antworten (1)

D
dersensenmann

05.05.2010 um 12:23 Uhr

Im einzelnen kannn man das hier nicht beschreiben. Grundsätzlich führt er die laufenden Geschäfte des Betriebsrates. Daneben kann der Betriebsrat durch Beschluss Aufgaben auf den BA übertragen, darunter fallen aber z.B. nicht der Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Übertragung sollte sich der BR genau überlegen. Sinnvoll meiner Meinung nach hauptsächlich in der Urlaubszeit oder wenn absehbar kurzfristige Entscheidungen benötigt werden, die größtenteils mit dem Gremium abgestimmt sind. Der BA überwacht nicht den Betriebsrat, eher ist das Gegenteil der Fall. Wobei Überwachung der falsche Ausdruck ist, der BA berichtet dem Gremium. Ein Vorsitzender ist in einem Ausschuss eigentlich nicht vorgesehen.

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