Hallo,
Ich habe eine Sachfrage:

Ein Betriebsabrechnungsbogen wurde im vergangenen Jahr als Führungsinstrument für das Management eingeführt. Er dient zur Darstellung der Erlös- und Kostensituation auf Abteilungsebene.

Ist (war) die Einführung des "BAB" mitbestimmungspflichtig?