Ich habe eine Sachfrage:
Ein Betriebsabrechnungsbogen wurde im vergangenen Jahr als Führungsinstrument für das Management eingeführt. Er dient zur Darstellung der Erlös- und Kostensituation auf Abteilungsebene.
Ist (war) die Einführung des "BAB" mitbestimmungspflichtig?
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten