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Arbeiten nach dem Nachtdienst?

J
Jope
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Situation: Ein Gastronomiebetrieb mit 3 Schichten. Eine MA arbeitet von 22:00 Uhr bis 07:00. Soll dann an dem Tag an dem sie bis 07:00 gearbeitet hat wieder um 18:00 Uhr anfangen. Der Abteilungsleiter ist der Meinung das wäre o.k. da ja die Pausenzeit eingehalten wurde. Kann auf die Kürze nix finden was darauf hinweist das nach einem Nachtdienst immer ein freier Tag folgen muss (oder halt neuer Nachtdienst, das ist klar). Hoffe Ihr könnt mir helfen denn es geht schon um morgen wo die Kollegin wieder am frühen abend kommen soll und ich möchte den Abteilungsleiter nacher noch "Bescheid stossen". Danke Jope

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Community-Antworten (1)

P
packer

15.01.2007 um 14:29 Uhr

moin jope,

hier trifft der § 6 ArbZG zu. es ist wohl nicht zwingend geregelt, daß auf die nachtschicht ein freier tag folgen muß. diese regelung betrifft wohl eher die sonntagsarbeit. die von dir genannte pausenzeit ist die sogenannte ruhezeit aus dem § 5 des gesetzes und mit elf stunden korrekt von eurem AG angesetzt. euch als betriebsrat steht im rahmen des § 87 ein mitbestimmungsrecht zu. das greift aber nur, wenn es keine tarifliche regelung bzw. eine konkrete anweisung der gewerbeaufsichtsämter oder der berufsgenossenschaft gibt nach §§ 17 ff SGB VII. hier gibt es dann die möglichkeit auf erteilung einer ausnahme wo der BR nach § 89 Abs. 2 S.1 zu beteiligen ist. genauer ist dies im Kommentar Fitting 23. Auflage Rdnr. 275 ff. und 428 beschrieben.

gruß, packer

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