ERA-TV nicht BetrVG konform?
Der ERA-TV beschneidet das Mitspracherecht des BR bei Neu-und Umgruppierungen unter 500 MA.Widerspricht das nicht dem BetrVG und dem Antidiskriminirungsgesetz ?
Community-Antworten (9)
13.01.2007 um 15:27 Uhr
Roland,
- gibt es kein Antidiskriminierungsgesetz mehr; dieses wurde am 14.8.2006 durch das AGG abgelöst.
- wüsste ich nicht, was hier das AGG ausrichten soll.
- wird sich auch der ERA-TV nicht über den §99 BetrVG hinwegsetzen können.
Worum geht es also konkret?
14.01.2007 um 20:04 Uhr
Hallo Fayence,
erstmal danke für Deine schnelle Antwort.
Konkret geht es um die ERA Einführung zum 1.1.07 bei uns im Betrieb. Wir sind ein Sondermaschinenbau mit fast 100% Facharbeiteranteil. Nun hat unser Diktatorischer Geschäftsführer Arbeitsplatzbewertungen gemacht ohne die geringste Zusammenarbeit mit unseren Vorgesetzten oder dem BR. Ob Elektriker,Mechaniker oder andere Facharbeiter werden nun Einzelgerätemonteure mit einjähriger oder zweijähriger Ausbildung benannt bzw. deren Arbeitsplatz so eingestuft.Somit hat er fast alle zu Überschreitern gemacht.Auch hat er alle Belastungszulagen ohne BR abgelehnt.Als BR haben wir allen Bewertungen mündlich und schriftlich widersprochen.Dazu haben wir ca.200 Widersprüche(bei 300 Mitarbeitern)von Kollegen ausgearbeitet und eine eigene Bewertung der Arbeitsplätze mit unserem Widerspruch übergeben. Doch all das wird von der GL ignoriert mit der Begründung,das laut ERA der BR bei Umgruppierungen bei einer Belegschaft unter 500 Mitarbeitern kein Mitspracherecht hätte.Nach Rücksprache mit der IGM wurde uns empfohlen,zu streiken und von rechtlichen Schritten Abstand zu nehmen.Doch wir sind der Meinung,das der ERA-TV nicht gesetzeskonform ist und wollen gegebenenfalls Klage einreichen. Nun hoffe ich,Dir genug Hintergrundwissen vermittelt zu haben und Du mir Deine Meinung dazu sagen kannst Gruß Roland
15.01.2007 um 09:14 Uhr
Hallo Roland
ERA (Entgeldrahmentarif) in der Metallindustrie birgt bei der Einführung jede Menge Sprengstoff. Grundlage des ERA ist der ERA-TV den solltet ihr kennen und ihr habt als BR auch Schulungsanspruch. Der Arbeitgeber kann die Arbeit zunächst individuell beschreiben und auch Bewerten. Der BR bzw. die PAKO bei unter 500 Besch. seit jetzt am Zug den tariflichen Überprüfungsanspruch zu nutzen. Die PAKO setzt sich aus gleich vielen Mitgliedern zusammen. Euer AG hat sich an die tariflichen Regeln zu halten. Er muss sich mit der PAKO auseinander setzen und verhandeln. Nur da könnt ihr rechtlich ansetzen!
Schulung ist notwendig. Ihr müsst eure Rechte kennen, setzt euch mit der IGM zusammen.
IGM sagt nach meinem Kenntnisstand: „Die Beschäftigten arbeiten nur genau das, was in der lausigen Niveaubeschreibung des „Einzelgerätemonteurs“ steht und nicht mehr, dies kommt einem Streik gleich.
Die Einführung muss doch kostenneutral sein, bzw. darf je nach TV-Gebiet bis zu 2,79 % mehr kosten, wie kann Euer AG das belegen, wenn er Alle als Unterschreiter abgruppiert ?
Ihr habt einen Überprüfungsanspruch.
Wir haben ERA eingeführt, ich kenne dieses Vorgehen des AG.
Befürchte mit Klagen gegen ERA- TV an sich bringt nichts.
15.01.2007 um 23:35 Uhr
Hallo Kornad,
auch Dir erst mal Danke für Deine Antwort. Einzelnen BR waren auf Schulung.Denke Du und Fayence habt recht mit der Klage. Wir haben morgen einen RA bei der Sitzung.Ist Spezialist für Tarifrecht und einer der wenigen mit ERA-Erfahrung.Wir sind der Meinung,das der ERA nicht richtig eingeführt wurde.Unter anderem werden uns Einsichten zu Unterlagen verweigert,welche zur Überprüfung der Kostenneutralität (+2,79%) erforderlich sind.Auch muss geklärt werden ob es sich um eine Neu-und Umgruppierung handelt.Laut ERA-Aktennotiz nicht,aber nach der Arbeitsplatzbeschreibung des AG passt das Organigramm nicht mehr. Mit der IGM haben wir uns ein paar mal zusammen gesetzt,doch eine große Hilfe war das nicht. Der ERA-TV ist etwas schwammig und gummiartig.
Aber ich hoffe,morgen sind wir etwas schlauer und ich kann mehr Gutes vom ERA berichten.
16.01.2007 um 09:10 Uhr
Hallo Roland,
Na ja ob es von ERA viel Gutes zu berichten gibt, bleibt abzuwarten. Euch als BR steht die Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltsliste zu.
Es ist kein Geheimnis, dass der Arbeitgeberverband den ERA-TV als „Einsparchance“ den Unternehmen anbietet. Deshalb wird versucht die erforderlichen Arbeitsaufgaben möglichst niedrig anzusetzen. Das ist zulässig, denn zunächst bekommt ja keiner weniger Lohn! Ihr habt mit es mit den 200 sicherlich berechtigten Reklamationen richtig gemacht. Euer AG muss sich mit Euch (PAKO) auseinander setzen und jede Reklamation durchsprechen. Bei uns haben wir manche 3 mal nachgebessert und verhandelt. Wichtig: Ihr braucht Rückhalt der Belegschaft um deren Geld geht es , die sollten schon mal die Bereitschaft zeigen, mal den Schraubenschlüssel wegzulegen. Die Unzufriedenheit muss spürbar sein! Bei der PAKO braucht ihr, Wissen, Diplomatie, Verhandlungsgeschick und gute Nerven. Gruß Konrad
16.01.2007 um 09:35 Uhr
ERA-TV ?
Geht das nur über Kabel oder bekomme ich das auch per Schüssel ? .... Ist das sowas wie MAD-TV ??
16.01.2007 um 09:40 Uhr
waschbär, Entgeldrahmentarifvertrag: Wenn man/frau als Sozialo auch Metaller kennt, dann kennt man das. Heisses Thema unter Metallern (die reden fast von nichts anderem) ;-))
16.01.2007 um 13:13 Uhr
Min Lotte,
nach dem mir meine BRV für 48264 eine auf d. Hinterkopf gegeben hat, viel es mir auch wieder ein .
"als Sozialo auch Metaller kennt" ???? "Heisses Thema unter Metallern " Ähh d. Film kenne ich Die Katze auf dem Heissen Blech Dach " Toller Film .-)
Auah .... schon wieder auf d Hinterkopf ... Ich hasse Betriebliche Übungen .-))
18.01.2007 um 21:11 Uhr
Hallo Konrad,
Du hast vollkommen recht mit dem was Du gesagt hast. Wie gesagt,hatten wir einen RA bei der BR-Sitzung.Da hat sich klar raus gestellt,das die Sache mit dem Mitspracherecht bzw.Pako unter 500/300 Mitarbeitern nicht gesetzeskonform ist.Denn das mit der Pako ist kein Muß sondern eine "Empfehlung".Geht der AG mit dem BR nicht in die Pako,ist laut ERA nämlich Ende der Fahnenstange.In diesem Fall ist tariflich nichts vorgesehen.Jetzt hilft nur noch der §99.Rechtlich ist das absolut OK,nur politisch wird es nicht gern gesehen. Der Arbeitgeberverband und die IGM wussten um den §99 und haben bei einem Richter ein Gutachten in Auftrag gegeben.Der hat die Sache sehr wohlwollend für die beiden ausgelegt.Und alles nur,um dem BR den Gang zum Gericht zu erschweren.Also sieht es rechtlich gar nicht so düster aus. Allerdings kommt dann noch all das,was Du angesprochen hast auf uns zu.
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