Hallo,

wir haben vom AG eine Anhörung nach §102 erhalten. Wir, der BR, stimmen dieser nicht zu. Jetzt hätte der Arbeitnehmer gerne den Schriftwechsel zwischen BR und AG. Ich kann im BetrVG leider nichts finden, ob wir dies dürfen oder nicht. Hat ggf. einer einen § bzw. ein Urteil parat??