Erstellt am 12.01.2007 um 12:45 Uhr von Betriebsrätin
Schau einfach mal nach §3 S.3 KSchG.
Erstellt am 12.01.2007 um 13:06 Uhr von talis.man
Bei Kündigungsschutzprozessen ist es gängige Praxis des Anwaltes der betroffenen Partei, die ordnungsgemäße Anhörung des BR anzuzweifeln.
Auch wenn ihr diese Unterlagen nicht weitergeben wollt / könnt, wird sie das Arbeitsgericht im Falle des Zweifels ohnehin anfordern
Erstellt am 12.01.2007 um 13:11 Uhr von talis.man
Erstellt am 12.01.2007 um 14:02 Uhr von paula
natürlich ist es nett wenn der AN die unterlagen erhält. andererseits ist der AG in der beweispflicht. daher kann man als AN auch einfach abwarten was der AG im prozeß vorlegt und dann in das gespräch mit dem BR gehen und sehen ob es der wahrheit entsprcht
Erstellt am 12.01.2007 um 14:12 Uhr von packer
gebt sie raus!
der AN kann sich so besser vorbereiten...
denkst du, der AG klagt gegen seine BRs wegen der herausgabe??? halte ich für sehr sehr unwarscheinlich... also...
und wo kein kläger, da kein richter.
ansonsten dem wüstenking vertrauen!
gruß,
packer