Anhörung nach 102 - Schriftwechsel zwischen BR und AG an AN geben?
Hallo,
wir haben vom AG eine Anhörung nach §102 erhalten. Wir, der BR, stimmen dieser nicht zu. Jetzt hätte der Arbeitnehmer gerne den Schriftwechsel zwischen BR und AG. Ich kann im BetrVG leider nichts finden, ob wir dies dürfen oder nicht. Hat ggf. einer einen § bzw. ein Urteil parat??
Community-Antworten (5)
12.01.2007 um 13:45 Uhr
Schau einfach mal nach §3 S.3 KSchG.
12.01.2007 um 14:06 Uhr
Bei Kündigungsschutzprozessen ist es gängige Praxis des Anwaltes der betroffenen Partei, die ordnungsgemäße Anhörung des BR anzuzweifeln.
Auch wenn ihr diese Unterlagen nicht weitergeben wollt / könnt, wird sie das Arbeitsgericht im Falle des Zweifels ohnehin anfordern
12.01.2007 um 14:11 Uhr
war auch so gemeint :-)
12.01.2007 um 15:02 Uhr
natürlich ist es nett wenn der AN die unterlagen erhält. andererseits ist der AG in der beweispflicht. daher kann man als AN auch einfach abwarten was der AG im prozeß vorlegt und dann in das gespräch mit dem BR gehen und sehen ob es der wahrheit entsprcht
12.01.2007 um 15:12 Uhr
gebt sie raus!
der AN kann sich so besser vorbereiten... denkst du, der AG klagt gegen seine BRs wegen der herausgabe??? halte ich für sehr sehr unwarscheinlich... also...
und wo kein kläger, da kein richter.
ansonsten dem wüstenking vertrauen!
gruß, packer
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