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Ablehnung eines externen Bewerbers durch den Betriebsrat?

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BR-Wonni
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe einen (externen) Bewerber auf eine freie Stelle in unserem Unternehmen abgelehnt, den die Geschäftsführung unbedingt einstellen möchte. Mir wurde nun mitgeteilt, das es ein Urteil des BAG gibt, das eine Ablehnung nur dann "erfolgreich" durchgesetzt werden kann, wenn es mir gelingt nachzuweisen, dass ein anderer, interner, Mitarbeiter durch die Stellenbesetzung benachteiligt wird.

Stimmt das und wie ist dann das Aktenzeichen des Urteils?

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Community-Antworten (8)

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paula

11.01.2007 um 23:33 Uhr

ein urteil habe ich leider hier jetzt nicht für dich parat aber schau doch mal in den § 99 BetrVG. da sind die gründe abschließend genannt. der von die beschriebene ist auch dabei.

dasd ein interner bewerber nicht genommen wird ist grundsätzlich kein ablehnungsgrund für den BR

B
BR-Wonni

14.01.2007 um 17:55 Uhr

Der Grund ist eine fehlende externe Ausschreibung. Im Unternehmen gibt es Niemanden mit der entsprechenden Quali. Hinzu kommt, dass die zukünftigen Mitarbeiter Vorbehalte gegen die Person haben.

F
Fayence

14.01.2007 um 18:21 Uhr

BR-Wonni,

ich lese nur "Ich habe einen (externen) Bewerber auf eine freie Stelle in unserem Unternehmen abgelehnt"! Mir wäre es neu, dass der §99 BetrVG bei einem einköpfigen BR (bei in der Regel 5-20 wahlberechtigten AN) überhaupt greift!

Wie ist es denn überhaupt um Dein Recht bestellt?

L
Lotte

14.01.2007 um 18:25 Uhr

BR-Wonni, dazu kommt noch, dass der §93 BetrVG dem BR nur das Recht einräumt, eine interne Stellenausschreibung zu verlangen, es steht dort nicht, dass er eine externe verlangen kann.

Sieht schlecht aus.

W
Waschbär

15.01.2007 um 07:50 Uhr

BR-Wonni,

Urteile sind einzehlschicksale, jeder Richter darf sich anders entscheiden .-) Und macht das auch ....

in der wüste gilt die BRD Strassenverordnung nicht...

B
br-wonni

15.01.2007 um 21:49 Uhr

neus von der "Front": Das mit der Grenze von 20 MA ist mir durchaus klar...ohne Geschäftsführung sind wir 19 MA haben aber eine Stelle zum 01.04.besetzt. Der Vertrag ist bereits unterschrieben. Zählt diese Stelle mit ?

F
Fayence

15.01.2007 um 22:06 Uhr

br-wonni,

klar scheint Dir nur recht wenig zu sein, bei einem solchen Tanz, den Du aufführst! Selbst wenn diese Stelle mitzählen würde, komme ich noch immer NUR auf eine Zahl von 20...

B
BR-Wonni

15.01.2007 um 22:52 Uhr

Nein. 19 MA und ich. Sorry das war unklar formuliert.

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