Ich habe einen (externen) Bewerber auf eine freie Stelle in unserem Unternehmen abgelehnt, den die Geschäftsführung unbedingt einstellen möchte. Mir wurde nun mitgeteilt, das es ein Urteil des BAG gibt, das eine Ablehnung nur dann "erfolgreich" durchgesetzt werden kann, wenn es mir gelingt nachzuweisen, dass ein anderer, interner, Mitarbeiter durch die Stellenbesetzung benachteiligt wird.

Stimmt das und wie ist dann das Aktenzeichen des Urteils?