Erstellt am 11.01.2007 um 22:33 Uhr von paula
ein urteil habe ich leider hier jetzt nicht für dich parat aber schau doch mal in den § 99 BetrVG. da sind die gründe abschließend genannt. der von die beschriebene ist auch dabei.
dasd ein interner bewerber nicht genommen wird ist grundsätzlich kein ablehnungsgrund für den BR
Erstellt am 14.01.2007 um 16:55 Uhr von BR-Wonni
Der Grund ist eine fehlende externe Ausschreibung. Im Unternehmen gibt es Niemanden mit der entsprechenden Quali. Hinzu kommt, dass die zukünftigen Mitarbeiter Vorbehalte gegen die Person haben.
Erstellt am 14.01.2007 um 17:21 Uhr von Fayence
BR-Wonni,
ich lese nur "Ich habe einen (externen) Bewerber auf eine freie Stelle in unserem Unternehmen abgelehnt"! Mir wäre es neu, dass der §99 BetrVG bei einem einköpfigen BR (bei in der Regel 5-20 wahlberechtigten AN) überhaupt greift!
Wie ist es denn überhaupt um Dein Recht bestellt?
Erstellt am 14.01.2007 um 17:25 Uhr von Lotte
BR-Wonni,
dazu kommt noch, dass der §93 BetrVG dem BR nur das Recht einräumt, eine interne Stellenausschreibung zu verlangen, es steht dort nicht, dass er eine externe verlangen kann.
Sieht schlecht aus.
Erstellt am 15.01.2007 um 06:50 Uhr von waschbär
BR-Wonni,
Urteile sind einzehlschicksale, jeder Richter darf sich anders entscheiden .-) Und macht das auch ....
in der wüste gilt die BRD Strassenverordnung nicht...
Erstellt am 15.01.2007 um 20:49 Uhr von br-wonni
neus von der "Front": Das mit der Grenze von 20 MA ist mir durchaus klar...ohne Geschäftsführung sind wir 19 MA haben aber eine Stelle zum 01.04.besetzt. Der Vertrag ist bereits unterschrieben. Zählt diese Stelle mit ?
Erstellt am 15.01.2007 um 21:06 Uhr von Fayence
br-wonni,
klar scheint Dir nur recht wenig zu sein, bei einem solchen Tanz, den Du aufführst! Selbst wenn diese Stelle mitzählen würde, komme ich noch immer NUR auf eine Zahl von 20...
Erstellt am 15.01.2007 um 21:52 Uhr von BR-Wonni
Nein. 19 MA und ich. Sorry das war unklar formuliert.