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max. Stundenanzahl für Betriebsratstätigkeit - als nicht freigestellter Betriebsrat?

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Juergen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Kurze Frage: Gibt es eine Vorschrift/Vorgabe/Gesetz wie viele Stunden ich als nicht freigestellter Betriebsrat mit Betriebsratstätigkeiten pro Tag/Woche verbringen darf ? Info : Es gibt freigestellte Betriebsräte in der Firma

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Community-Antworten (4)

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Mona-Lisa

11.01.2007 um 18:08 Uhr

@juergen, es gibt keine Vorgaben, wieviel Stunden du mit Betriebsratstätigkeit verbrauchen darfst.

Das ändert sich doch laufend. Mal hast du in einer Woche BR - Sitzung und vielleicht noch ne Ausschuss - Sitzung und in der anderen Woche hast du nur ein paar Gespräche mit Kollegen.....

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Juergen

11.01.2007 um 18:14 Uhr

@Mona-Lisa

Ja ne, is klar ,.... Trotzdem gibt es doch eine Vorgabe wie viel ich max damit verbringen darf ,... zumindest hab ich das mal gelesen/gehört ,...

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Mona-Lisa

11.01.2007 um 18:26 Uhr

@juergen, nein. Überleg doch mal: Sagen wir, du hättest in der Woche 20 Stunden zur Verfügung. 18 sind am Freitagmorgen bereits verbraucht. Um 8.00 Uhr hast du eine BR-Sitzung, die aber bis um 12.00 dauert. Was nun?

Nachtrag! .........etwa für bestimmte Stunden am Tag oder für bestimmte Tage..... § 37 Rd. 19 ff BetrVG Fitting das wirst du mal gelesen haben.

Ändert aber nichts daran, dass du Betriebsratsarbeit nach Erforderlichkeit machst!

H
Heini

11.01.2007 um 22:49 Uhr

Auch wenn es gem.: § 38 BetrVG freigestellte Betriebsratsmitglieder gibt, hat jedes nicht freigestellte Betriebsratsmitglied ein Recht auf seine Betriebsratsarbeit. Hierfür kann es sich auch selber freistellen. Eine gesetzliche Vorgabe über eine höchstzulässiges Volumen für Betriebsratsarbeit gibt es nicht. Das Gesetz stellt für die Betriebsratsarbeit nur folgende Bedingung, die Betriebsratsarbeit muss erforderlich sein.

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