Einladung eines Ersatzmitgliedes - ist dies geschlechtsabhängig?
Hallo! Wir haben seit September 2006 erstmals einen neuen Betriebsrat in unserer Firma. Entsprechend der Belegschaft sind es drei BR-Mitglieder, die sich aus einem männlichen und zwei weiblichen Kollegen zusammensetzen. Auch haben wir drei Ersatzmitglieder, die sich ebenfalls aus einem männlichen und zwei weiblichen Kollegen zusammensetzen. Das Ersatzmitglied mit den meisten Stimmen bei der BR-Wahl ist weiblich. Wenn nun das Betriebsratsmitglied männlichen Geschlechts verhindert ist, muss dann ein Ersatzmitglied gleichen Geschlechts mit einbezogen werden oder ist es das Ersatzmitglied, welches die meisten Stimmen bei der BR-Wahl bekommen hat. Für eine Antwärt wären wir dankbar.
Community-Antworten (1)
11.01.2007 um 15:11 Uhr
Es richtet sich danach, was im Wahlausschreiben steht. Ist das zu berücksichtigende Geschlecht in der Minderheit männlich und hat dieses einen Sitz zu beanspruchen, so muss auch ein Mann für den Mann nachrücken.
Ist das Geschlecht in der Minderheit männlich, hat aber nach dem Wahlausschreiben keinen Anspruch auf einen Sitz, so rückt das nächste Ersatzmitglied mit den meisten Stimmen nach.
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