Schwerbehindertenvertretung - wie verhält es sich wenn die ganze Schicht durch die Wahlversammlung ausfällt?
Bei uns wurde die Schwerbehindertenvertretung im vereinfachten Verfahren gewählt. Wie wird die Zeit angerechnet wenn ich am Wahltag planmäßigen Ruhetag habe und wie verhält es sich wenn die ganze Schicht durch die Wahlversammlung ausfällt?
Community-Antworten (7)
11.01.2007 um 14:40 Uhr
Hey Hansi,...
warst Du mit einem Amt betraut die Wahl zu regeln?
Bei uns wird die Zeit so lang wie sie anfällt gutgeschrieben...
Auch wenn jemand einen `Ruhetag´hat. Wenn er denn dann mit der Organisation der Wahl zu tun hatte....
Reine Anwesendheit ohne Verpflichtung sehe ich als Freizeitvergnügen an....
LG
11.01.2007 um 14:52 Uhr
Hallo Hansi,
in welcher Branche bist Du tätig?
11.01.2007 um 15:25 Uhr
Ich komme von einer nostalgischen Eisenbahngesellschaft
11.01.2007 um 15:36 Uhr
Okay, meine Frage wird präziser: Privater AG oder öffentlicher Dienst? Wenn öffentlicher Dienst, dann Bund oder Land? (wird benötigt, um ggf. sachgerecht antworten zu können).....
11.01.2007 um 15:54 Uhr
wir sind eine private GmbH
12.01.2007 um 11:31 Uhr
Hallo Hansi,
§ 94 SGB IX i.V.m. § 20 BetrVG (privater AG).
Antwort zu Ruhetag: KOmmentar Fitting: § 20 BetrVG RN 46 ff.: Die Zeit der Teilnahme an der Wahlversammlung einschließlich erforderlicher zusätzlicher Wegezeiten ist dem AN wie Arbeitszeit zu vergüten. zusätzliche Fahrkosten sind ihnen zu erstatten.
Ausfall der gesamten Schicht: KOmmentar Fitting: § 20 BetrVG RN 43 ff.: grundsätzlich sind die ma für die teilnahme an der wahl freizustellen. aber so richtig verstehe ich das nicht. sind alle ma der o.g. schicht schwerbehindert/gleichgestellt? hätte dann die wahlversammlung nicht an einem anderen tag, an dem die ma nicht allesamt schicht haben, durchfgeführt werden können? LG dana
12.01.2007 um 12:13 Uhr
Hallo Dana,
mit der ganzen Schicht meinte ich die einzelne Dienstschicht der Teilnehmer . Einige Mitarbeiter hatten ihren planmäßigen Ruhetag und andere mußten am Wahltag freigestellt werden. Zum Beispiel fiel für einen Lokführer die ganze Dienstschicht im Umfang von 10 Std. aus. Der Arbeitgeber will nur die Zeit der Wahlversammlung und die Wegezeit als geleistete Arbeitszeit ins Stundenkonto übertragen. (Wir haben eine Jahresarbeitszeit)
LG Hansi
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