Wahl der Schwerbehindertenvertretung?
Im Wahlauschreiben (förmliches Wahlverfahren) des Wahlvorstandes heißt es u.a.: "Der Wahlvorstand hat schriftliche Stimmabgabe beschlossen." "Wahlvorschläge sind schriftlich an den Wahlvorstand zu richten." Der Wahlvorstand hat dann seine Adresse + seine Faxnummer dem Wahlausschreiben hinzugefügt. Da der Wahlvorstand u.a. auch seine Faxnummer angegeben hat, kann der Wahlvorschlag (mit den erforderlichen Unterstützungsunterschriften) auch per Fax versendet werden und ist er dann auch gültig?
Community-Antworten (1)
12.01.2007 um 17:15 Uhr
@dobermann, die Übermittlung eines Wahlvorschlages per Fax ist ungültig. Sie entspricht nicht der Schriftform. § 126 BGB
Verwandte Themen
Teilnahme BR Sitzung - Schwerbehindertenvertretung sowie Ersatzmitlgied
ÄlterHallo, unser stellv. BR Vorsitzender führt ebenfalls den Vorsitz der Schwerbehindertenvertretung und ist damit bei jeder BR Sitzung auch im Auftrage der Schwerbehindertenvertretung anwesend. Nun is
Amtszeit nach Neuwahl
ÄlterHy Ihr Lieben, ich bräuchte mal ne verlässliche Aussage. Die SBV ist geschlossen incl Stellvertreter bis zum 31.12.2017 zurück getreten. Die Neuwahl incl 2 Stellvertreter hat schon 30. November stattg
Schwerbehindertenvertretung - Kann ein Mitglied des Betriebsrates gleichzeitig als Vertrauensmann der Schwerbehindertenvertretung gewählt werden?
ÄlterMeine Frage : 1 ) Kann ein Mitglied des Betriebsrates gleichzeitig als Vertrauensmann der Schwerbehindertenvertretung gewählt werden ? 2) Darf ein schwerbehindertes Betriebsratsmitglied a
Betriebsstätten in ganz Deutschland aber nur eine Schwerbehindertenvertretung. Was tun?
ÄlterWir haben in m. Städten in Deutschland, Betriebsstätten. Es gibt jedoch nur in einer eine Schwerbehindertenvertretung. Diese wird auch zu den GBR-Sitzungen eingeladen. Somit ist sie auch die Gesamt
Konstituierende Sitzung - Schwerbehindertenvertretung
ÄlterHallo Leute, die Schwerbehindertenvertretung möcht an der Konstituierenden Sitzung teilnehmen. Wir haben nun schon so oft in den Foren gelesen, dass die Schwerbehindertenvertretung kein Recht hat, an