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Wahl der Schwerbehindertenvertretung?

D
dobermann
Nov 2016 bearbeitet

Im Wahlauschreiben (förmliches Wahlverfahren) des Wahlvorstandes heißt es u.a.: "Der Wahlvorstand hat schriftliche Stimmabgabe beschlossen." "Wahlvorschläge sind schriftlich an den Wahlvorstand zu richten." Der Wahlvorstand hat dann seine Adresse + seine Faxnummer dem Wahlausschreiben hinzugefügt. Da der Wahlvorstand u.a. auch seine Faxnummer angegeben hat, kann der Wahlvorschlag (mit den erforderlichen Unterstützungsunterschriften) auch per Fax versendet werden und ist er dann auch gültig?

6.47001

Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

12.01.2007 um 17:15 Uhr

@dobermann, die Übermittlung eines Wahlvorschlages per Fax ist ungültig. Sie entspricht nicht der Schriftform. § 126 BGB

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