Im Wahlauschreiben (förmliches Wahlverfahren)
des Wahlvorstandes heißt es u.a.:
"Der Wahlvorstand hat schriftliche Stimmabgabe beschlossen."
"Wahlvorschläge sind schriftlich an den Wahlvorstand zu richten."
Der Wahlvorstand hat dann seine Adresse + seine Faxnummer dem Wahlausschreiben hinzugefügt.
Da der Wahlvorstand u.a. auch seine Faxnummer angegeben hat, kann der Wahlvorschlag (mit den erforderlichen Unterstützungsunterschriften) auch per Fax versendet werden und ist er dann auch gültig?