Erstellt am 11.01.2007 um 02:12 Uhr von Ätreppheescher
Hallo Foxi,
für Ersatzmitglieder des BR gibt es eigentlich keinen eigenständigen Schulungsanspruch, aber...
es kann unter gewissen Umständen geboten sein, dass EM zu Schulungen entsendet werden können, wenn dies z.B. für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats nötig ist. Und im Normalfall ist das meist nötig.
Im Grunde ist der BR dafür zuständig, um mit einem rechtssicheren Beschluss dafür zu sorgen, dass EM zu Schulungen entsendet werden können.
Dass sich AG gerne vor diesen Kosten drücken, ist zwar verständlich, aber nicht immer klug und trägt auch überhaupt nicht zur viel gepriesenen vertrauensvollen Zusammenarbeit bei.
Siehe auch Urteil des BAG, 19.09.2001 AP Nr. 9 zu § 25 BetrVG (Ersatzmitglieder) und das Urteil des BAG 15.05.1986 AP Nr. 53 zu § 37 BetrVG (Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsveräumnis).
Gruß
Hugo