Hallo zusammen,

uns steht ein Betriebsübergang bevor, der aber vertraglich noch nicht zustande gekommen ist.
Ich bin BRV in diesem Unternehmen und habe mir gemeinsam mit den restl. BR-Mitgliedern Gedanken gemacht, was man vor dem Übergang noch für die MA tun kann. Da nur ca. ein Drittel der MA richtige Arbeitsverträge (in denen das Urlaubs- u. Weihnachtsgeld, sowie die Betriebsrente und Urlaubstage geregellt sind) haben und der Rest nur durch Schmierzettel oder mündlich bestehen, spielten wir mit den Gedanken, die bei uns bestehenden betrieblichen Übungen (Umsatzprämie-Jubilumsprämie-Essensgeld-Weihachtsgeld usw.) durch gleichwertige oder bessere BV´s zu ersetzen.
Nun habe ich im BGB gelesen, daß bei einem Betriebsübergang sich die BV´s in ein Individual-Recht umwandeln, und ein Jahr lang nicht zu ungunsten des MA geändert werden dürfen. Somit müsste jeder MA bei Vetrgsänderungen mit dem neuen Inhaber selbst verhandeln.
Aber was ist mit den betrieblichen Übungen, was passiert mit denen? Darüber konnte ich bisher nichts finden.
Nun sind wir natürlich verunsichert, was wir tun sollen.
Vielleicht könnt Ihr uns weiterhelfen oder einen Tipp geben.

Gruß

Tom64