BV oder betriebliche Übung - was ist besser?
Hallo zusammen,
uns steht ein Betriebsübergang bevor, der aber vertraglich noch nicht zustande gekommen ist. Ich bin BRV in diesem Unternehmen und habe mir gemeinsam mit den restl. BR-Mitgliedern Gedanken gemacht, was man vor dem Übergang noch für die MA tun kann. Da nur ca. ein Drittel der MA richtige Arbeitsverträge (in denen das Urlaubs- u. Weihnachtsgeld, sowie die Betriebsrente und Urlaubstage geregellt sind) haben und der Rest nur durch Schmierzettel oder mündlich bestehen, spielten wir mit den Gedanken, die bei uns bestehenden betrieblichen Übungen (Umsatzprämie-Jubilumsprämie-Essensgeld-Weihachtsgeld usw.) durch gleichwertige oder bessere BV´s zu ersetzen. Nun habe ich im BGB gelesen, daß bei einem Betriebsübergang sich die BV´s in ein Individual-Recht umwandeln, und ein Jahr lang nicht zu ungunsten des MA geändert werden dürfen. Somit müsste jeder MA bei Vetrgsänderungen mit dem neuen Inhaber selbst verhandeln. Aber was ist mit den betrieblichen Übungen, was passiert mit denen? Darüber konnte ich bisher nichts finden. Nun sind wir natürlich verunsichert, was wir tun sollen. Vielleicht könnt Ihr uns weiterhelfen oder einen Tipp geben.
Gruß
Tom64
Community-Antworten (2)
11.01.2007 um 11:26 Uhr
Hallo Tom64, wir haben vor 2 Jahren einen Betriebsübergang durchziehen müssen, da unser AG eine gGmbH geründet hat. Obwohl die festangestellten MA (BAT) durch Widerspruch beim alten AG geblieben sind haben wir sofort einen RA eingeschaltet und einen Sozialplan entwickelt, der über Wahrung des Besitzstandes (1 Jahr) hinausgeht. Ich würde mir auf jedenfall Rechtsberatung holen. LG Lotus
11.01.2007 um 13:42 Uhr
Hallo Ramses II,
soweit, so gut. Das habe ich auch gelesen und wurde daraus nicht schlauer. Aber eine betriebliche Übung ist eigentlich auch ein Bestandteil eines eines Arbeitsvertrages, oder? Außer es wird im Arbeitsvertrag darauf hingewiesen, daß eine Änderung des Vertragsinhaltes die Schriftform bedarf. Wenn also im Arbeitsvertrag dieser Hinweis fehlt, dann gehen also die betriebliche Übungen auf den neuen Inhaber über. Wenn der Hinweis im Arbeitsvertrag vorhanden ist, dann nicht.
Ist das richtig oder verstehe ich etwas falsch?
Gruß Tom64
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