Zusatzurlaub für Schichtdienst nach TVöD?
Hallo, ein Teil unserer Belegschaft arbeitet das ganze Jahr im Schichtdienst und der Arbeitgeber zahlt lt. TVöD die Schichtdienstzulage. Nach meinem Verständnis stehen den Kollegen dann 3 Tage Zusatzurlaub lt. § 27 (1) TVöD zu, ist das so? Gruß
Community-Antworten (1)
10.01.2007 um 13:45 Uhr
Hallo fspbr, meiner Meinung nach ist das so. Anders im Vergleich zum BAT ist allerdings die Entstehung des Anspruchs. Früher ergab sich der Anspruch auf Zusatzurlaub aus den Leistungen des Vorjahres. Jetzt ergibt sich der Anspruch für das laufende Jahr auch aus den Leistungen des laufenden Jahres. D. h. du kannst nicht im Vorhinein sagen jeder Kollege bekommt 3 Tage Zusatzurlaub, sondern nach jeweils vier Monaten Schichtdienst hat man Anspruch auf einen Tag. Die Tarifpartner haben auch eine logische Erklärung hierfür: Der Erholungsurlaub für eine zusätzliche Erschwernis ( hier der Schichtdienst) soll möglichst zeitnah zu der erbrachten Leistung liegen, damit auch wirkluch der Erholungszweck erfüllt wird.
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