Erstellt am 10.01.2007 um 12:45 Uhr von anker 53
Hallo fspbr,
meiner Meinung nach ist das so. Anders im Vergleich zum BAT ist allerdings die Entstehung des Anspruchs. Früher ergab sich der Anspruch auf Zusatzurlaub aus den Leistungen des Vorjahres. Jetzt ergibt sich der Anspruch für das laufende Jahr auch aus den Leistungen des laufenden Jahres. D. h. du kannst nicht im Vorhinein sagen jeder Kollege bekommt 3 Tage Zusatzurlaub, sondern nach jeweils vier Monaten Schichtdienst hat man Anspruch auf einen Tag. Die Tarifpartner haben auch eine logische Erklärung hierfür: Der Erholungsurlaub für eine zusätzliche Erschwernis ( hier der Schichtdienst) soll möglichst zeitnah zu der erbrachten Leistung liegen, damit auch wirkluch der Erholungszweck erfüllt wird.