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Wieviel Platz benötigt ein Angestellter?

C
Cargo
Jan 2018 bearbeitet

Aufgrund einer Umstrukturierung soll 1 Abteilung aufgelößt werden. Die Kolleginnen und Kollegen ( 8 Personen ) und die dazugehörende Arbeit werden auf 2 andere Abteilungen verteilt. Dazu nichts einzuwenden. Das Problem ist, daß das Büro der aufgelößten Abteilung ein Leiter mit seiner Sekretärin bekommen soll (ein riesen Büro jetzt für 2 Pers. - bisher für 8 Personen !!!! - der Leiter möchte die Nähe der Mitarbeiter ! ) Die beiden anderen Abteilungen sollen dann etwas enger zusammenrücken, um jeweils 3 bzw. 5 Personen unterzubringen. Das ehemalige Büro des Leiters soll dann als Konferenzraum genutzt werden, obwohl davon schon 2 vorhanden sind. Der Betriebsrat (BR) wurde kurzfristig informiert. Eine Umfrage des BR bei der Belegschaft bestätigte die ablehnende Haltung dazu. Der BR teilte dies dem Arbeitgeber (AG) mit. BR+AG setzten sich zu einem Gespräch zusammen, jedoch wich der AG nicht von seinem Standpunkt ab und ließ keinen Kompromißvorschlag des BR auf Vergrößerung der beiden betroffenen Abteilungen zu. Wie oder wer muß nun entscheiden ??? Kann der AG nun trotzdem diese Umstrukturierung durchsetzen ???

5.63006

Community-Antworten (6)

K
Kölner

09.01.2007 um 21:54 Uhr

@Crgo Kann er. 1m² dürfte für die Rollfläche des Stuhls reichen...Fertig.

P
paula

10.01.2007 um 00:57 Uhr

ihr habt hier nur ein beratungsrecht. wird euch also schwer fallen den AG zu hindern

F
falki

10.01.2007 um 09:57 Uhr

falls es in eurer Fa. eine Abt. f. Arbeitssicherheit gibt wendet euch an die. info auch hier :http://bundesrecht.juris.de/arbst_ttv_2004/index.html

F
Fayence

10.01.2007 um 10:05 Uhr

H
Heini

11.01.2007 um 00:30 Uhr

Wenn es den interessiert,

Die Mindestgröße eines Hundezwingers bei mittelgroßen Hunden beträgt mindestens 15 m2; pro weiteren, im selben Zwinger gehaltenen Hund, zusätzlich je 5 m2.

Habt ihr auch soviel Platz je Person ??

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