Erstellt am 07.01.2007 um 21:19 Uhr von Kölner
@ali1
Altes Problem? vgl. 23.05.2006
Erstellt am 07.01.2007 um 21:31 Uhr von mille
Grundsätzlich geht die Arbeit für den Betriebsrat vor. Nimmt also ein BR-Mitglied seine Pflichten aus betrieblichen Gründen nicht wahr, so entsteht also kein Grund für eine zeiweilige Vertretung, auch nicht für die Teilnahme an der BR-Sitzung.
Erstellt am 07.01.2007 um 21:39 Uhr von ali1
@kölner
ja altes problem,bekomme es noch immer nicht gelöst.
Erstellt am 07.01.2007 um 21:41 Uhr von Heini
Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Mitglied des Betriebsrats nicht durch seine betriebliche Arbeit an der
Ausübung seines Amtes gehindert wird. Insofern sehen das Gesetz bzw. die Rechtsprechung betriebliche Tätigkeit nicht
als Verhinderungsgrund an. Nimmt also ein Betriebsratsmitglied seine Amtspflichten aus betrieblichen Gründen nicht wahr, so entsteht kein Grund für eine zeitweilige Vertretung, auch nicht für die Teilnahme an der Betriebsratssitzung. Die mutwillige Nichtteilnahme an der Betriebsratsarbeit, insbesondere der Sitzungen ist eine Amtspflichtverletzung, die ggf. ein Amtsenthebung gemäß § 23 BetrVG begründen könnte.
Erstellt am 09.01.2007 um 13:41 Uhr von Anna
Hallo ,was macht ihr eigentlich wenn der AG regelmäßig sagt der BR (5Mitglieder),ist auch mit 3en beschlussfähig?
Damit werde ich nämlich regelmäßig an der Teilnahme gehindert.
Es muss dann auch kein Ersatzmitglied geladen werden.
Erstellt am 09.01.2007 um 13:45 Uhr von Bergmann
@ Anna ,
der AG würde damit regelmäßig gegen Gesetze verstoßen !
Erstellt am 09.01.2007 um 13:53 Uhr von Anna
Wissen tu ich das,aber wie begründe ich das?
Er sagt,5 sind dafür nicht nötig.
Erstellt am 09.01.2007 um 14:12 Uhr von Bergmann
@ Anna ,
dein Ag hat sich in die BR-Arbeit nicht einzumischen !Wenn du sagst 5 Mann sind nötig-dann soll er dir beweisen, das es nicht so ist !
Geh mal mit der Suchmaschine mit "Verhinderungsgründe" rein-du wirst feststellen- ein "Nein" vom AG findest du nicht als Grund !