Nachladen zur BR-Sitzung?
hi
muss der brv. zu einer br-sitzung das 1.eratmtglied nachladen,wenn ein br mitglied
2tage vor der sitzung erklärt , das er nicht teilnehmen kann weil er wegen dringender liefer-termine arbeiten muss?
gruss. ali1
Community-Antworten (8)
07.01.2007 um 22:19 Uhr
@ali1 Altes Problem? vgl. 23.05.2006
07.01.2007 um 22:31 Uhr
Grundsätzlich geht die Arbeit für den Betriebsrat vor. Nimmt also ein BR-Mitglied seine Pflichten aus betrieblichen Gründen nicht wahr, so entsteht also kein Grund für eine zeiweilige Vertretung, auch nicht für die Teilnahme an der BR-Sitzung.
07.01.2007 um 22:39 Uhr
@kölner ja altes problem,bekomme es noch immer nicht gelöst.
07.01.2007 um 22:41 Uhr
Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Mitglied des Betriebsrats nicht durch seine betriebliche Arbeit an der Ausübung seines Amtes gehindert wird. Insofern sehen das Gesetz bzw. die Rechtsprechung betriebliche Tätigkeit nicht als Verhinderungsgrund an. Nimmt also ein Betriebsratsmitglied seine Amtspflichten aus betrieblichen Gründen nicht wahr, so entsteht kein Grund für eine zeitweilige Vertretung, auch nicht für die Teilnahme an der Betriebsratssitzung. Die mutwillige Nichtteilnahme an der Betriebsratsarbeit, insbesondere der Sitzungen ist eine Amtspflichtverletzung, die ggf. ein Amtsenthebung gemäß § 23 BetrVG begründen könnte.
09.01.2007 um 14:41 Uhr
Hallo ,was macht ihr eigentlich wenn der AG regelmäßig sagt der BR (5Mitglieder),ist auch mit 3en beschlussfähig? Damit werde ich nämlich regelmäßig an der Teilnahme gehindert. Es muss dann auch kein Ersatzmitglied geladen werden.
09.01.2007 um 14:45 Uhr
@ Anna ,
der AG würde damit regelmäßig gegen Gesetze verstoßen !
09.01.2007 um 14:53 Uhr
Wissen tu ich das,aber wie begründe ich das? Er sagt,5 sind dafür nicht nötig.
09.01.2007 um 15:12 Uhr
@ Anna ,
dein Ag hat sich in die BR-Arbeit nicht einzumischen !Wenn du sagst 5 Mann sind nötig-dann soll er dir beweisen, das es nicht so ist !
Geh mal mit der Suchmaschine mit "Verhinderungsgründe" rein-du wirst feststellen- ein "Nein" vom AG findest du nicht als Grund !
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