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Abfindungen

H
hasi
Jan 2018 bearbeitet

HAllo zusammen, wurde im MAi letzten Jahres in den BR gewählt. Unser Haus soll zum 30.06.2007 geschlossen werden. Bin seit 9 Jahren in dem Haus beschäftigt. Wie viele JAhre werden mir bei der Abfindung an Betriebszugehöhrigkeit angerechnet?

5.900011

Community-Antworten (11)

B
Bergmann

04.01.2007 um 23:22 Uhr

@ hasi ,

1.) Abfindungen sind nicht einklagbar ! 2.)Wenn keine Vereinbarung besteht,ist der Regelsatz 1/2 Bruttomonatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit . 3.) Die Abfindung wird versteuert und ggf. mit dem Arbeitslosengeld verrechnet !

-wenn du 9 Jahre im Haus beschäftigt warst und einen Arbeitsvertrag mit dem Haus hast,werden dir die 9 Jahre als Betriebszugehörigkeit anerkannt .

F
Fayence

04.01.2007 um 23:38 Uhr

Bergmann,

beziehst Du Dich auf den § 1a Abs.2 ?

Dabei sollte ein zutreffender Spruch nicht verkannt werden "Mit der Zahlung einer Abfindung kauft sich der Arbeitgeber vom Risiko eines verlorenen Kündigungsschutzprozesses frei."

Wenn alle Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen, wird der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage kaum Sinn machen, da auch keine Sozialauswahl zu berücksichtigen ist.

B
Bergmann

04.01.2007 um 23:47 Uhr

Fayence ,

"beziehst Du Dich auf den § 1a Abs.2 ? "

  1. Wird arbeitsvertraglich uneingeschränkt die Geltung der AVR.DW.EKD vereinbart, so umfasst dies auch § 1a Abs. 2 Satz 1 AVR.DW.EKD. Hiernach gelten die AVR nach Maßgabe der gliedkirchlich-diakonischen Arbeitsrechtsregelung, wenn die Dienststelle (Einrichtung) dem gliedkirchlichen diakonischen Werk angehört.

Nein ! ;-))

F
Fayence

04.01.2007 um 23:51 Uhr

Bergmann, Du bist albern! ;-))

Aber wie kommst Du auf 2.) ? Ev. kommt dieser Regelsatz ja überhaupt nicht zum Tragen und nu? Dann freut sich hasi vielleicht zu früh...

B
Bergmann

05.01.2007 um 00:11 Uhr

Fayence ,

du hast mal wieder Recht-Abfindungen werden meistens bezahlt um eine Kündigungsklage abzuwenden.Wenn das Haus geschlossen wird könnte es sein das keine Abfindung bezahlt werden muß !Kommt auf´s Verhandlungsgeschick drauf an !

F
Fayence

05.01.2007 um 00:21 Uhr

Bergmann,

auf´s Verhandlungsgeschick kann es zunächst AUCH angekommen...

P.S. Abfindungen werden aber nicht NUR bezahlt, um eine Kündigungsschutzklage abzuwenden!

P
paula

05.01.2007 um 00:43 Uhr

je nach unternehmensgröße sollte man vielleicht mal an einen sozialplan denken ;-)

F
Fayence

05.01.2007 um 11:46 Uhr

hasi, da Bergmann momentan "kneift". ;-))

Habt Euer AG mit Euch bereits Verhandlungen zu einem Interessenausgleich aufgenommen?? Wie sieht es aus mit enem Sozialplan? Wie viele AN verlieren Ihren Arbeitsplatz? Handelt es sich um eine anzeigepflichtige Massenentlassung? Gibt es Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in einem anderen Haus (Warenhaus?)?

H
hasi

05.01.2007 um 13:10 Uhr

Fayence, noch haben wir keine Kündigungen erhalten aber wir haben schon die Gewerkschaft und einen Rechtsanwalt konsultiert. Es wird einen Sozialplan geben.Wir sind ca 100 Mitarbeiter. Noch ist Hoffnung das der Laden von einem anderen Betreiber übernommen wird. Aber ich glaubs nicht. :-(((

F
Fayence

05.01.2007 um 13:16 Uhr

hasi, dann wirst Du / werdet Ihr wohl abwarten müssen, ob und in welcher Höhe Abfindungen angeboten werden! Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch und vor allem ein möglicher Interessenausgleich, da wird Euch Euer Anwalt aber beraten.

Viel Glück; vielleicht wird ja doch alles gut! ;-)

H
hasi

05.01.2007 um 13:47 Uhr

Danke, wir hoffen es.

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