Erstellt am 04.01.2007 um 22:22 Uhr von Bergmann
@ hasi ,
1.) Abfindungen sind nicht einklagbar !
2.)Wenn keine Vereinbarung besteht,ist der Regelsatz 1/2 Bruttomonatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit .
3.) Die Abfindung wird versteuert und ggf. mit dem Arbeitslosengeld verrechnet !
-wenn du 9 Jahre im Haus beschäftigt warst und einen Arbeitsvertrag mit dem Haus hast,werden dir die 9 Jahre als Betriebszugehörigkeit anerkannt .
Erstellt am 04.01.2007 um 22:38 Uhr von Fayence
Bergmann,
beziehst Du Dich auf den § 1a Abs.2 ?
Dabei sollte ein zutreffender Spruch nicht verkannt werden "Mit der Zahlung einer Abfindung kauft sich der Arbeitgeber vom Risiko eines verlorenen Kündigungsschutzprozesses frei."
Wenn alle Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen, wird der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage kaum Sinn machen, da auch keine Sozialauswahl zu berücksichtigen ist.
Erstellt am 04.01.2007 um 22:47 Uhr von Bergmann
Fayence ,
"beziehst Du Dich auf den § 1a Abs.2 ? "
2. Wird arbeitsvertraglich uneingeschränkt die Geltung der AVR.DW.EKD vereinbart, so umfasst dies auch § 1a Abs. 2 Satz 1 AVR.DW.EKD. Hiernach gelten die AVR nach Maßgabe der gliedkirchlich-diakonischen Arbeitsrechtsregelung, wenn die Dienststelle (Einrichtung) dem gliedkirchlichen diakonischen Werk angehört.
Nein ! ;-))
Erstellt am 04.01.2007 um 22:51 Uhr von Fayence
Bergmann,
Du bist albern! ;-))
Aber wie kommst Du auf 2.) ? Ev. kommt dieser Regelsatz ja überhaupt nicht zum Tragen und nu? Dann freut sich hasi vielleicht zu früh...
Erstellt am 04.01.2007 um 23:11 Uhr von Bergmann
Fayence ,
du hast mal wieder Recht-Abfindungen werden meistens bezahlt um eine Kündigungsklage abzuwenden.Wenn das Haus geschlossen wird könnte es sein das keine Abfindung bezahlt werden muß !Kommt auf´s Verhandlungsgeschick drauf an !
Erstellt am 04.01.2007 um 23:21 Uhr von Fayence
Bergmann,
auf´s Verhandlungsgeschick kann es zunächst AUCH angekommen...
P.S.
Abfindungen werden aber nicht NUR bezahlt, um eine Kündigungsschutzklage abzuwenden!
Erstellt am 04.01.2007 um 23:43 Uhr von paula
je nach unternehmensgröße sollte man vielleicht mal an einen sozialplan denken ;-)
Erstellt am 05.01.2007 um 10:46 Uhr von Fayence
hasi,
da Bergmann momentan "kneift". ;-))
Habt Euer AG mit Euch bereits Verhandlungen zu einem Interessenausgleich aufgenommen?? Wie sieht es aus mit enem Sozialplan? Wie viele AN verlieren Ihren Arbeitsplatz? Handelt es sich um eine anzeigepflichtige Massenentlassung? Gibt es Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in einem anderen Haus (Warenhaus?)?
Erstellt am 05.01.2007 um 12:10 Uhr von hasi
Fayence, noch haben wir keine Kündigungen erhalten aber wir haben schon die Gewerkschaft und einen Rechtsanwalt konsultiert. Es wird einen Sozialplan geben.Wir sind ca 100 Mitarbeiter. Noch ist Hoffnung das der Laden von einem anderen Betreiber übernommen wird. Aber ich glaubs nicht. :-(((
Erstellt am 05.01.2007 um 12:16 Uhr von Fayence
hasi,
dann wirst Du / werdet Ihr wohl abwarten müssen, ob und in welcher Höhe Abfindungen angeboten werden! Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch und vor allem ein möglicher Interessenausgleich, da wird Euch Euer Anwalt aber beraten.
Viel Glück; vielleicht wird ja doch alles gut! ;-)
Erstellt am 05.01.2007 um 12:47 Uhr von hasi