Komptenzen des Gesamtbetriebsrats
Hallo! Weiß jemand ob der einzelne BR in einer Angelegenheit nichts mehr zu sagen hat wenn der GBR sich mit der Sache beschäftigt?
Wir werden in einer bestimmten Sache nicht ausreichend informiert mit der Begründung, dass sich die GL in dieser Sache bereits mit dem GBR auseinandersetzt.
Bevor jemand fragt... wir haben natürlich unseren Abgesandten, aber wir möchten die Sache vor Ort in unserem Betrieb auch im Auge behalten.
Community-Antworten (2)
03.01.2007 um 16:22 Uhr
Hallo tototo, der GBR kann sich mit dem Thema beschäftigen und auch eine Lösung finden, aber der einzelne BR ist nicht verpflichtet dies umzusetzen. Der GBR ist den BR nicht übergeordnet und weisungsberechtigt. § 50 BetrVG
03.01.2007 um 16:52 Uhr
man muss wohl unterscheiden! soweit es sich um eine originäre angelegenheit des GBR handelt bestehen in diesem punkt keine örtlichen rechte mehr. falls es sich um eine örtliche angelegenheit handelt kann der AG so viel mit dem GBR besprechen wie er will. eure örtlichen rechte bleiben bestehen
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