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Leitende Angestellte im Betriebsrat?

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azu
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, ich habe folgendes Problem. Einer meiner Betriebsratmitglieder schwimmt bei allem was wir abstimmen voll gegen den Strom. Er wurde letztes Jahr erst in den Betriebsrat gewählt und ist nun so größenwahnsinnig geworden das er sogar unseren Geschäftsführer aus seinem Büro rausgeschmissen hat. Dieser Kollege war früher sogar Abteilungsleiter so das er eigentlich im Betriebsrat nicht verloren hat, nur seit der Firmenübernahme ist seine Stellung im Organigramm nicht eindeutig geklärt. Kann dieser wenn das Organigramm geklärt ist und er immernoch Abteilungsleiter ist wieder aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden? Bzw. Kann er aufgrund seines immernoch hohen Abteilungsleiter Gehalts für Befangen erklärt und ausgeschlossen werden?

Danke

azu

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Community-Antworten (12)

W
wölfchen

03.01.2007 um 16:19 Uhr

Hallo Azu, hat er den GF aus "seinem", oder aus dem BR- Büro rausgeschmissen? In ersterem Fall geht Euch das nix an, da wäre es Sache des GF, im zweiten Fall wäre die Frage, warum hat er ihn rausexpediert. Und Befangenheit habe ich noch nicht als Ausschlussgrund aus dem BR gehört. Die Frage, wer in den BR gewählt werden kann und wer nicht, ist im BetrVG ausführlich erläutert. Befangenheitsanträge kenne ich nur aus der Gerichtsbarkeit. Und die letzte Frage - wer hat ihn denn in den BR gewählt?

A
azu

03.01.2007 um 16:31 Uhr

Hallo Wölfchen, Danke für Deine Antwort. Er hat unseren GF aus "seinem" Büro rausgeschmissen, allerdings mit der Begründung das er als Betriebsrat das "RECHT" dazu hat. Als Führungskraft dürfte er definitv NICHT in den BR! Auch fehlt ihm als BR jegliches Feingefühl so das es den Kollegen gegenüber, auch denen die Ihne gewählt haben, nicht vertretbar ist ihn weiterhin als BR tätig sein zu lassen. Auch hat das restliche Gremium untereinander Beschlossen das es dann wenn er zurückgetreten (worden) ist, ebenfalls zurücktritt und Neuwahlen ansetzt.

P
paula

03.01.2007 um 17:00 Uhr

warum darf er als führungskraft nicht in den BR? nur leitende AN im sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG können nicht in den BR. sonst sind auch führungskräfte AN nach dem BetrVG. und wenn der kollege ein problem für euch darstellt so werdet ihr den weg des §23 Abs. 1 BetrVG gehen müssen. nur habt ihr dafür wirklich einen grund?

F
Fayence

03.01.2007 um 19:39 Uhr

Azu, ein Organigramm alleine sagt doch gar nichts aus! Wir haben z.B. in einem Organigramm mehrere KollegInnen auf gleicher Hierarchieebene stehen, wovon aber nur 1 Person die Bedingungen eines ltd. Ang. i.S.d.G. erfüllt.

H
harald

03.01.2007 um 19:51 Uhr

nur tote fische schwimmen mit dem strom

B
Bergmann

03.01.2007 um 21:58 Uhr

@ harald,

erklär mir mal dein Statement !!

P
Pfarrer

03.01.2007 um 22:08 Uhr

@Harald

Hi, mir musst Du Dein Statement nicht erklären. Der von @Azu beschriebene BR Kollege,.....irgendwie ist der mir nicht unsympathisch ;-)

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azu

04.01.2007 um 00:53 Uhr

@all, Danke für Eure TEILWEISE hilfreichen Beiträge. zu den Antworten von "Harald" und "Pfarrer" möchte ich nur noch folgendes sagen.

Ein gut funktionierendes Unternehmen funktioniert nur dann wenn BR und GL zusammenarbeiten, und das zur Zufriedenheit aller Mitarbeiter. Wenn allerdings jemand im BR meint er müsse diese gut funktionierende Einheit stören und nicht mehr die Interessen der Kollegen und aber auch der Firma zu vertreten hat er im BR nichts verloren. Es bringt nichts immer zu allem ja und amen zu sagen, aber genauso wenig zu allem Nein zu sagen, was dieser Kollege jedoch tut. Es geht sogar soweit das uns unsere GL allen Mitarbeitern einen zum Weihnachtsgeld zusätzlichen Bonus gewährte, der Kollege sicher aber so dermaßen darüber aufregte warum der Bonus nicht höher ausfiel. ABER HALLO!!!! IRGENDWO FEHLTS DOCH DA!!!!

P
Pfarrer

04.01.2007 um 08:42 Uhr

@Azu

...also wenn tatsächlich einer in der Lage ist eine gut funktionierende Einheit zu stören, - dann kann die nicht so gut sein. Und die Forderung nach einem höheren Bonus zu stellen, - was ist daran störend?

E
Edelweis

04.01.2007 um 10:11 Uhr

@Azu

Als erstes solltet Ihr Euer Demokratieverständnis überdenken. 2-Wenn Euer Gremium ansonsten so gut funktioniert, warum wollt Ihr dann zurücktreten, wenn der Kollege"zurück getreten worden ist"? Bezüglich des höheren Bonus schließe ich mich Pfarrer an,vielleicht weiss der Kollege ja mehr. Eigentlich sollte dies aber Deine Aufgabe sein(z.B. das Jahresergebnis hinterfragen ggf.über den entsprechenden Ausschuss), da ich denke, dass Du BRV bist, weil Du den Mitarbeiter, übrigens auch ganz schön krass, als "einer meiner Betriebsratsmitglieder" bezeichnest. Vielleicht ist der Kollege etwas frustriert angesichts seiner unklaren Stellung in Eurer Hierachie, andererseits klingt bei Euch auch Neid über das "hohe"Gehalt des Kollegen an. Das sind sowieso ungute Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit. Immerhin hat mir Dein Beitrag gezeigt, dass unser BR doch nicht so schlimm ist, wie ich immer dachte, denn ich bin auch noch nicht "tot". Edelweis

P
paula

04.01.2007 um 12:07 Uhr

@Azu

also wenn ich ehrlich bin, kommt es mir auch etwas seltsam vor, wie das bei Euch läuft.

Ihr habt einen Kollegen, der ist anderer Meinung wie der Rest seines Kollegiums. NA UND? Genau das gehört auch dazu. Ich kann nur über unser Gremium sprechen. Wir sind auch nicht immer einer Meinung und es wird häufig kontovers diskutiert. Aber ich empfinde das als positiv. Denn es schadet nichts Probleme auch einmal aus einem anderen Blickwinkel zu sehen. Dann wird über eine Sache abgestimmt und es gibt ein Ergebnis. Punkt!!!

Wenn Sachen evtl. mal aus dem Ruder laufen und ein einzelnes BRM einen Alleingang startet... auch gut. da hat man als Gremium doch Mittel und Wege.

Interessant finde ich Dein Statement zum Bonus. nur weil der AG etwas freiwillig zahlt muss man das unkommentiert lassen. Natürlich darf die Höhe hinterfragt werden; aber man muss sich als BR immer fragen, ob man dadurch nicht Zahlungen für die Zukunft gefährdet. Da kann dann eine BV helfen. Außerdem habt Ihr eigentlich geprüft, ob Ihr bei der Bonuszahlung evtl. ein MBR habt. Ich sage nur Verteilungsgrundsätze?

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Fayence

04.01.2007 um 12:25 Uhr

@ Alle

Ich stimme der Meinung vorbehaltlos zu, dass einem BRM die Befähigung zu einer konstruktiven BR-Arbeit nicht aufgrund einer Führungsposition abgesprochen werden darf. Da würde manch einem von Euch übel, wenn er die Zusammensetzung unseres Gremiums kennen würde. :-)

Gebe aber eines zu Bedenken! Für mich stellen sich im Verlauf zwei unterschiedliche Probleme dar. Einmal die o.g., dann aber auch die Umgangsweise dieses Kollegen. Hätte Azu nur auf letztere Bezug genommen, würden die Antworten anders ausfallen! Da würde die Art und Weise dieses Kollegen vermutlich verteufelt und an den Pranger gestellt. Denkt mal darüber nach!

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